Sie haben vor dem 14.02.2012 Ihre Sachkunde Pflanzenschutz erworben und bislang Ihre Fortbildung noch nicht absolviert? Dann müssen Sie sich jetzt sputen, denn für alle „Altsachkundigen“ läuft die Frist dafür am 31.12.2015 ab. Wenn Sie Ihre Sachkunde dadurch nicht verlängern, dürfen Sie keine Pflanzenschutzmittel mehr kaufen, verkaufen oder anwenden.
Auf den letzten Drücker können Sie jetzt noch die Fortbildung per Online-Kurs am PC, Laptop oder Tablet machen. Diesen bundesweit anerkannten 4-stündigen Kurs hat die Landakademie gemeinsam mit Pflanzenschutzdiensten entwickelt. Sie können ihn jederzeit unterbrechen und flexibel fortsetzen.
Der Kurs kostet 49,90 €, top agrar-Abonnenten erhalten ihn 10 € günstiger (39,90 €). Am Ende des Kurses laden Sie eine Eidesstattliche Erklärung herunter, drucken diese aus und faxen bzw. senden sie als Scan unterschrieben an die Landakademie. Sobald die Erklärung dort eingetroffen und die Kursgebühr überwiesen ist, erhalten Sie eine Bestätigung mit einem Link.
Für alle, die nach dem 14. Februar 2012 ihre Sachkunde erworben haben, gilt eine individuelle 3-Jahresfrist für die Fortbildung. Es gilt das Datum des Erwerbs der Sachkunde, die auf Ihrem Sachkundenachweis (Checkkarte) aufgedruckt ist. Hier melden Sie sich an: www.topagrar.com/sachkunde