Das Landwirtschaftsministerium von Sachsen-Anhalt erlaubt ab sofort, den Aufwuchs von Brachen als Futter zu nutzen, ohne zuvor einen Antrag zu stellen. Die extreme Trockenheit ermöglicht diese Ausnahme. Es ist lediglich eine formlose Anzeige unter Benennung der betreffenden Flächen erforderlich. Es geht um die ökologischen Vorrangflächen (ÖVF).
„Sachsen-Anhalt ist laut Deutschem Wetterdienst das Land mit den geringsten Niederschlägen in diesem Jahr. Damit sind nach dem Dürrejahr 2018 die Böden im Land weiterhin viel zu trocken", begründete Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert die Entscheidung. In manchen Regionen stehe auch in diesem Jahr wieder nicht genügend Futter für die Tiere zur Verfügung. "Deshalb kann der Aufwuchs der Bracheflächen jetzt ganz unkompliziert und ohne einen Antrag zu stellen zur Fütterung genutzt werden. Ich hoffe, dass wir damit einigen Betrieben, die Tiere halten, helfen können. Wir ergreifen alle Möglichkeiten, unsere Landwirtinnen und Landwirte in Zeiten der Trockenheit zu unterstützen“, sagte sie.
Die Futternutzung durch notleidende Nachbarbetriebe mit Viehhaltung ist weiterhin zulässig und muss in der Anzeige konkret benannt werden. Eine Verwendung des Aufwuchses für andere Zwecke (zum Beispiel in einer Biogasanlage) ist nicht zulässig. Die Ausnahmen gelten ausschließlich zur Futterversorgung in tierhaltenden Betrieben aufgrund regionaler Engpässe.