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Saubere Erbsen und Bohnen

Bei der Unkrautbekämpfung in Körnerleguminosen gilt die Devise: Probleme vermeiden durch den Vorauflauf. Was dabei zu beachten ist, erläutert Eugen Winkelheide von der Landwirtschaftskammer NRW im aktuellen Wochenblatt Westfalen-Lippe.

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Bei der Unkrautbekämpfung in Körnerleguminosen gilt die Devise: Probleme vermeiden durch den Vorauflauf. Was dabei zu beachten ist, erläutert Eugen Winkelheide von der Landwirtschaftskammer NRW im aktuellen Wochenblatt Westfalen-Lippe.

 

In den Randkulturen Ackerbohnen und Futtererbsen werden in näherer Zukunft keine neuen Herbizide erwartet. D.h., dass weiter mit den wenigen zur Verfügung stehenden „alten Vorauflaufmitteln“ gearbeitet werden muss. Gute Wirkungen sind mit den Präparaten zu erreichen, wenn die Ausbringung auf ein abgesetztes, feinkrümeliges und feuchtes Saatbett erfolgt. Dabei sollte die Saattiefe bei Ackerbohnen 7 bis 8 cm und bei Futtererbsen 4 bis 5 cm betragen.

 

In beiden Kulturen sind Bandur, Boxer, Centium 36 CS und Stomp Aqua zugelassen. Reduzierungen der Aufwandmenge sind bei den einzelnen Vorauflaufpräparaten in der Regel nicht möglich, weil dann Wirkungssicherheit verloren geht.


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Wirkungslücken schließen


Eine Kombination der einzelnen Mittel mit dann reduzierter Aufwandmenge stellt jedoch eine Möglichkeit dar, Wirkungslücken weitestgehend zu schließen. Hierbei haben sich Mischungen aus 3 l/ha Boxer plus 2 l/ha Stomp Aqua etwa bei der Bekämpfung von Gänsefuß, Windhalm oder Fuchsschwanz oder die Kombination von 0,2 l/ha Centium plus 2,5 l/ha Baldur (bis fünf Tage nach der Saat), wenn es unter anderem um die Regulierung von Knöterich geht, bewährt.

 

Das Präparat Centium 36 CS hat im vergangenen Jahr in der Indikation Ackerbohne und Futtererbse zwei NT-Auflagen erhalten. Die NT127 sagt aus, dass die Anwendung des Mittels ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen darf, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20 °C Lufttemperatur vorhergesagt sind. Wenn Tageshöchsttemperaturen von über 25 °C anstehen, darf das Mittel nicht angewendet werden.

 

Die NT149 besagt, dass der Anwender in einem Zeitraum von einem Monat nach der Behandlung wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen muss, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und dem Zulassungsinhaber zu melden.

 

Welche Mittel für den Nachauflauf zur Verfügung stehen, lesen Sie weiter im Wochenblatt 10/2014 ab S. 36

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