Auf die Unverzichtbarkeit aktueller Schutzmaßnahmen gegen aggressive Schädlinge und Pflanzenkrankheiten in der Landwirtschaft und im Weinbau hat der Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Norbert Schindler, hingewiesen.
Prävention und Bekämpfungsmaßnahmen seien gerade im Frühstadium des Wachstums notwendig, um die Voraussetzungen für eine gute Pflanzenentwicklung und eine gute Ernte zu schaffen, erklärte Schindler. Diese zu unterlassen wäre genauso fahrlässig wie der Verzicht auf eine medizinische Behandlung mit Medikamenten beim kranken Menschen.
Der Kammerpräsident betonte, dass die landwirtschaftlichen und weinbaulichen Betriebe auch bei den aktuellen Pflanzenschutzmaßnahmen streng nach den Vorgaben und Standards der guten fachlichen Praxis handelten, wie sie von der EU und den Vereinten Nationen definiert würden. Für die Betriebe bedeute das die Beachtung eines strengen Regelwerks für den Einsatz nur der Pflanzenschutzmittel, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen seien.
Schindler erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass mit der Zulassungsfähigkeit eines Pflanzenschutzmittels jede konkrete Art der Verwendung des Präparats gesondert geprüft werde. Auch der Einsatz biologischer Maßnahmen zum Pflanzenschutz werde von Landwirten und Winzern bereits in vielen Bereichen praktiziert, hob der Kammerpräsident des Weiteren hervor. So werde inzwischen im Weinbau der Traubenwickler großflächig mit einem Sexuallockstoff bekämpft, der keinerlei Nebenwirkung für Fauna und Flora in der Kulturlandschaft habe.
Wie in der Medizin und der Pharmazie sei aber auch beim Pflanzenschutz ein völliger Verzicht auf wirksame Mittel gegen Schädlinge wie Raupen, Läuse oder Milben sowie Krankheiten wie Mehltau, Oidium oder Peronospora nicht möglich, so Schindler. Die Bauern und Winzer agierten hier im Bewusstsein ihrer ökologischen und betriebswirtschaftlichen Verantwortung, und für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln heiße das, „so wenig wie möglich und so viel wie nötig“.