Die neue Düngeverordnung wird den zulässigen N-Bilanz-Überschuss senken. Um ihn einzuhalten, muss man den N-Bedarf möglichst exakt ermitteln. Die Nitratanalyse könnte dabei helfen. Neue Geräte vereinfachen sie nun. Dr. Ulrich Lehrke von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellt sie Ihnen in der top agrar-Ausgabe 12/2016 vor.
Hier sein Standpunkt dazu:
Die N-Bedarfsermittlung ist nur ein Baustein zur Optimierung der N-Düngung, durch die die Pflanzenproduktion effizienter werden soll. Besonders auf den schwächeren Standorten lassen sich die geforderten N-Salden nur einhalten, wenn vor allem die Fruchtfolge passt. Das Ziel ist der Fruchtwechsel von Halm- und Blattfrucht, wie z. B. Rüben/Weizen/Raps/Weizen oder Raps/Weizen/Mais/Weizen. Weitere Blattfrüchte wären Kartoffeln und Leguminosen.
Diese Fruchtfolgen ermöglichen dann auch den pfluglosen Anbau. In Selbstfolgen von Getreide bei pflugloser Bewirtschaftung lassen sich die geforderten Salden kaum einhalten – zumal, wenn es beim Düngeverbot von Weizen im Herbst bleiben sollte.
Ein weiteres Problem ist der Einsatz organischer Dünger, denn diese sind künftig in den Bilanzen mit 85 bis 100 % vom Gesamt-N voll anzurechnen. Die Systeme zur N-Bedarfsermittlung müssen genutzt werden, um die Nachlieferung aus den Wirtschaftsdüngern zu erfassen und die mineralische Ergänzungsdüngung auf das notwendige Maß zu beschränken. Auch der Einsatz der Wirtschaftsdünger ist künftig im Hinblick auf die Kultur, den Zeitpunkt und die Applikationstechnik zu optimieren, um die Anforderungen der novellierten Düngeverordnung erfüllen zu können.
Nach diesem Schema können die Messungen bzw. Interpretationen der Nitratgehalte in allen Wintergetreidearten erfolgen.