Die landwirtschaftlichen Betriebe haben die Nachbauerklärungen für das Anbaujahr Herbst 2013 und Frühjahr 2014 per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum 30. Juni 2014 einzureichen. Daran hat die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) erinnert.
Gleichzeitig betonte die STV, dass Züchtungsfortschritt einerseits die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft sichere, aber andererseits eine faire Entlohnung der Züchtungsleistung voraussetze. Landwirte hätten bei bestimmten landwirtschaftlichen Arten das Recht auf Nachbau. Im Gegenzug hätten die Züchter das Recht, Nachbaugebühren zu erhalten und Auskunft über den durchgeführten Nachbau zu verlangen.
Die Pflicht zur Zahlung von Nachbaugebühren entstehe mit der Aussaat des Saatguts, stellte die STV fest. Um das Verfahren einfach zu gestalten, werde eine Zahlungsfrist bis zum Ende des betreffenden Wirtschaftsjahres gewährt. Die Höhe der Nachbaugebühr kann der GmbH zufolge der Vertragssortenliste unter www.stv-bonn.de/Sortenverzeichnis entnommen werden.
„Im Sinne des Züchtungsfortschritts und der Kollegialität unter den Landwirten ermuntern wir jeden, der Nachbau betrieben hat, diesen ehrlich und vor allem fristgerecht zu erklären. Das kommt der Züchtung wettbewerbsfähiger Sorten und damit der Landwirtschaft insgesamt zugute und erspart unnötigen Aufwand für die Landwirte und Züchter“, so STV-Geschäftsführer Dirk Otten.