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UFOP empfiehlt beim Raps Anbau bis zur Fruchtfolgegrenze

Ungeachtet des andauernden Moratoriums für die Rapsbeizung mit Neonikotinioden hat die UFOP für die diesjährige Rapsaussaat das Ausreizen der Fruchtfolgegrenze empfohlen. In der Saison 2015/16 dürfte der Mengenbedarf an Rapsöl sowohl für die Ernährung als auch für den Biokraftstoffsektor hoch bleiben.

Lesezeit: 1 Minuten

Ungeachtet des andauernden Moratoriums für die Rapsbeizung mit Neonikotinioden hat die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) für die diesjährige Rapsaussaat das Ausreizen der Fruchtfolgegrenze empfohlen.


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Wie die UFOP mitteilte, dürfte in der Saison 2015/16 der Mengenbedarf an Rapsöl sowohl für die Ernährung als auch für den Biokraftstoffsektor hoch bleiben. Im Hinblick auf steigende Preise werde der Rapsanbau für Erzeuger zudem wieder attraktiver. Die Landwirte sollten sich daher die Vermarktungschancen durch einen Anbau zur Aussaat 2015 bis zur betrieblichen Fruchtfolgegrenze sichern.


Wegen des fehlenden insektiziden Beizschutzes für die Winterrapsbestände rät die UFOP allerdings ab dem Auflaufen der Rapspflanzen zur kleinräumigen Überwachung mit Gelbfangschalen. Sofern hier kritische Befallswerte erreicht oder überschritten seien, könne der Rapserdfloh mit Pyrethroidspritzungen bekämpft werden, erläuterte die Union.


Zur Vorbeugung gegen eine Resistenzausprägung sollten allerdings geringer Lochfraß an Keim- und ersten Laubblättern durch den Erdfloh toleriert und die Spritzung nach Beginn der Eiablage beziehungsweise zum Larvenauftreten fokussiert werden. In bekannten Befallsgebieten der Herbstschädlinge empfiehlt die UFOP außerdem eine leichte Erhöhung der Saatdichte um rund 10 %.

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