Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel pocht auf strengere Anwendungsbestimmungen für den Herbizidwirkstoff Glyphosat. Mit Blick auf die neuen Vorgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sprach der Minister am vergangenen Freitag in Hannover von einem „Teilerfolg“.
Das BVL hat unter anderem festgelegt, dass mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln künftig innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche nur noch maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 90 Tagen durchgeführt und dabei insgesamt nicht mehr als 3,6 kg Wirkstoff pro Hektar ausgebracht werden dürfen. Zudem wurde die Spätanwendung im Getreideanbau auf präzisierte Ausnahmefälle begrenzt.
Wenzel wies darauf hin, dass die Umweltministerkonferenz (UMK) in Konstanz am 9. Mai einen gemeinsamen Beschluss zu Glyphosat gefasst habe. Darin werde der Bund gebeten, bei der im Rahmen des europäischen Zulassungsverfahrens anstehenden Neubewertung des Wirkstoffes Studien zu berücksichtigen, aus denen sich Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung von Mensch und Umwelt ergäben. Weiter habe die UMK den Bund um eine Darlegung von Rechtsgrundlagen gebeten, die geschaffen werden müssten, um den Einsatz von Glyphosat einzuschränken.
Der Umweltminister hält es darüber hinaus für notwendig, bis zum Vorliegen weiterer belastbarer Forschungsergebnisse - insbesondere zu einer möglichen teratogenen Wirkung - die zulässige Tagesdosis (ADI) von Glyphosat über Lebensmittel vorsorglich abzusenken. Zudem sollte die Zulassung von glyphosathaltigen Produkten zeitlich knapper befristet werden als es durch das EU-Zulassungsverfahren vorgesehen sei.
Zum Bewertungsbericht Deutschlands über den Wirkstoff Glyphosat gebe es, insbesondere zum Bereich Toxikologie, aus Niedersachsen ergänzende Informationen, die von Experten für sein Haus erarbeitet worden seien, berichtete Wenzel. Sämtliche Ergebnisse seien an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gesandt worden.
Die Erkenntnisse aus den Untersuchungen zu dem Totalherbizid seien widersprüchlich, insbesondere mit Blick auf Fehlbildungen bei Embryonen und Darmerkrankungen, so der Minister. Die Gesamtschau der Daten ergebe „zumindest begründete Hinweise“, dass Glyphosat eine teratogene Wirkung haben könnte.