Weitgehend auf die Umsetzung von EU-Recht soll sich der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts beschränken, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Mit der Gesetzesnovelle will die Bundesregierung das in Brüssel beschlossene Pflanzenschutzpaket umsetzen, das sich aus der Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung und der Richtlinie zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zusammensetzt. Zwar gelten die Vorschriften der EU-Pflanzenschutzzulassungsverordnung ab Mitte Juni 2011 in den Mitgliedstaaten unmittelbar.
Allerdings müssen noch Verfahrensvorgaben für die nationalen Zulassungsbehörden im Pflanzenschutzgesetz festgelegt werden. Dabei dürfte es insbesondere um eine zügige Verabschiedung der Neuregelung gehen, um Rechtsunsicherheit bei einem Inkrafttreten erst in der zweiten Jahreshälfte zu vermeiden.
Hinsichtlich der künftigen Anwendungsvorschriften gibt es innerhalb der Landwirtschaft Befürchtungen, dies könnte zur Einführung pauschaler Vorgaben genutzt werden. Genannt werden pauschale Gewässerabstände und Anwendungsverbote in bestimmten Gebieten oder auch quantitative Minderungsziele für die zum Einsatz kommende Pflanzenschutzmenge. Stattdessen müsse eine praxistaugliche Umsetzung des Pflanzenschutzpakets angestrebt werden, heißt es beim Deutschen Bauernverband (DBV).