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Vogel hält Neonikotinoidverbot für nicht nachvollziehbar

Mit großer Enttäuschung hat der Vorsitzende des Fachausschusses für Getreide und andere Qualitätsprodukte des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und Präsident vom sächsischen Landesbauernverband (LBV), Wolfgang Vogel, auf das zweijährige Ausbringungsverbot neonikotinoider Pflanzenschutzmittel reagiert.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit großer Enttäuschung hat der Vorsitzende des Fachausschusses für Getreide und andere Qualitätsprodukte des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und Präsident vom sächsischen Landesbauernverband (LBV), Wolfgang Vogel, auf das zweijährige Ausbringungsverbot neonikotinoider Pflanzenschutzmittel durch die Europäische Kommission reagiert.


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„Auf Fachebene und aus Sicht der Praktiker ist das Moratorium überhaupt nicht nachvollziehbar“, erklärte Vogel vergangene Woche. So hätten im Zuge der Entscheidung weder stichhaltige wissenschaftliche Beweise für eine Bienenschädigung durch den Anbau von Winterraps und die dabei erfolgte Anwendung von Neonikotinoiden (NNI) in der Saatgutbeizung vorgelegt werden können, noch sei der hohe technische Standard bei zertifiziertem bienensicherem Saatgut in Deutschland ausreichend gewürdigt worden.


„Mit dem NNI-Verbot erreicht die Kommission zudem das Gegenteil ihres eigentlichen Ziels, die Pflanzenschutzmittelbelastung zu reduzieren“, warnte der DBV-Fachausschussvorsitzende. Habe man mit der Beizung des Saatguts rechnerisch lediglich 200 m2 pro Hektar mit Pflanzenschutzmitteln behandelt, müssten nun wegen des Verbots alternative Pflanzenschutzmaßnahmen, beispielsweise mit Pyrethroiden gegen den Rapserdfloh und andere Schadinsekten, auf der gesamten Fläche des Schlages durchgeführt werden.


Vogel rief dazu auf, in den nächsten zwei Jahren eine ehrliche Diskussion um die Risiken und den Nutzen der Neonikotinoide zu führen. Dabei müssten aber auch sämtliche Ursachen, die auf die Bienengesundheit einwirkten, auf den Tisch kommen. Das Problem dürfe nicht allein auf die Wirkstoffgruppe der Neonikotinoide reduziert werden, zumal Untersuchungen längst auch andere mögliche Ursachen für das Bienensterben wie die Varroamilbe oder Mangelernährung identifiziert hätten.


Saatgut wird Sondermüll


Obwohl zur Herbstaussaat 2013 noch NNI-gebeiztes Rapssaatgut verwendet werden kann, rät Vogel den Landwirten zur sorgfältigen Planung ihrer Saatgutbestellung. Übermengen seien ab dem 1. Dezember nicht mehr verkehrsfähig und müssten als Sondermüll entsorgt werden.


Immerhin sind aus Sicht des LBV-Präsidenten aber bei der Ernte 2014 noch keine Flächenrückgänge aufgrund des NNI-Verbots zu erwarten. Sorgen bereitet ihm jedoch die Vegetationsperiode 2014/15, zumal die Diskussion um indirekte Landnutzungsänderungen (iLUC) durch Raps in der EU noch nicht beendet ist. Hier kritisiert Vogel vor allem, dass stets nur die Kultur Raps für sich betrachtet, dabei aber die gesamte Produktionskette inklusive Düngeherstellung oder Rapsverarbeitung außer acht gelassen werde.


Es übersteige auch das Verständnis des Berufsstandes, dass der Rapsanbau seit den neunziger Jahren mit Unterstützung von Politik und Umweltverbänden erheblich ausgebaut worden sei, heute aber die damals Verantwortlichen mit unzureichenden Argumenten auf Distanz gingen.


„Ein verringerter Rapsanbau in Europa rettet keinen einzigen Hektar tropischen Regenwald“, so der DBV-Pflanzenbaupräsident. Vielmehr sorge der Wegfall der heimischen Eiweißfutterproduktion für einen deutlich steigenden Bedarf an Sojaschrot, das gerade aus den gefährdeten Regionen der Welt stamme.

(AgE/ad)

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