Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Baywa in Insolvenzgefahr Ernte 2024 Afrikanische Schweinepest

News

Vogel-Urteil: Rechtliche Lage bei Nachbaugebühren weiter unbefriedigend

Die rechtliche Situation bei der Erhebung der Nachbaugebühren ist weiterhin unbefriedigend, denn de facto entgehen den Züchtern 50 % der ihnen zustehenden Nachbaugebühren. Das schreibt der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter in seinem Jahresrückblick. Das Sortenschutzrecht müsse daher nachgebessert werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Die rechtliche Situation bei der Erhebung der Nachbaugebühren ist weiterhin unbefriedigend, denn de facto entgehen den Züchtern 50 % der ihnen zustehenden Nachbaugebühren. Das schreibt der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter in seinem Jahresrückblick.

 

Das Sortenschutzrecht muss daher nach Ansicht des BDP entsprechend nachgebessert werden. Gestärkt wurden jedoch die Züchterrechte im Sommer 2015 durch eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Nachbauregelung. Nach dem sogenannten Vogel-Urteil sind nachbauende Landwirte verpflichtet, die Nachbaugebühr bis zum auf die Aussaat folgenden 30.6. zu zahlen – ohne dass es einer Aufforderung bedürfte. Andernfalls begehen sie eine Sortenschutzverletzung mit rechtlichen Folgen.


Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Nachbau: Aufzeichnungspflicht für Aufbereiter


Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Oktober nochmals klargestellt, dass auch sogenanntes Nachbausaatgut der Aufzeichnungspflicht gemäß Saatgutaufzeichnungsverordnung unterliegt. Saatgutaufbereiter sind wie bisher auch im Rahmen der Nachbauaufbereitung verpflichtet, sich aktiv Kenntnis von der Sorte zu verschaffen und entsprechende Aufzeichnungen u. a. über Sorte, Menge und Lieferant des aufzubereitenden Materials zu führen. Das Nicht-Führen der erforderlichen Aufzeichnungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.


Förderung der Pflanzenforschung intensivieren


GFPi Die Gemeinschaft zur Förderung der privaten deutschen Pflanzenzüchtung (GFP) und der Wirtschaftsverbund PflanzenInnovation (WPI) verschmelzen zu einer neuen Organisation: „Gemeinschaft zur Förderung von Pflanzeninnovation e. V.“ (GFPi).

 

Die GFPi wird sich laut dem Bundcesverband gleichzeitig neuen Herausforderungen wie dem Aufbau einer Bioökonomie als zukunftsfähigem Wirtschaftssystem intensiv widmen. Pflanzenforschung und - züchtung werden im Rahmen der Bioökonomieforschung viel stärker mit den Partnern der gesamten land- und ernährungs wirtschaftlichen Wertschöpfungskette interagieren.


Förderinitiativen der Bundesregierung


Neue Pflanzensorten, die natürliche Ressourcen wie Wasser und Nährstoffe effizient nutzen, hohe und stabile Erträge liefern sowie verbesserte Krankheitsresistenzen aufweisen, sind Voraussetzung für den Erfolg der Bioökonomie. Mit neuen Förderinitiativen haben sich erstmals das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Bundesministerium für Bildung und Forschung in Bezug auf komplementäre Richtlinien zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationen im Bereich der Pflanzenforschung miteinander abgestimmt. BDP und GFPi sehen insbesondere in der Langfristigkeit, mit der das BMBF exzellente Verbundvorhaben der anwendungsnahen interdisziplinären Grundlagenforschung fördern will, die Chance für einen hohen Erkenntnisgewinn.


Nationalisierung von GVO-Anbauentscheidungen


Obwohl die EU - Richtlinie zur Umsetzung nationaler GVO-Anbauverbote („Opt out“) bereits im April 2015 in Kraft getreten ist, konnte in Deutschland nach wie vor keine Einigung über die Umsetzung in nationales Recht erzielt werden. Mit der europäischen Entscheidung hat sich die Politik nach Ansicht des BDP von den Grundsätzen des gemeinsamen Binnenmarktes verabschiedet. Dass durch diese Initiative die Nutzung von durch EU Behörden als sicher bewertete und genehmigte Produkte nachträglich aus nicht wissenschaftlichen Gründen verboten werden kann, stellt aus Sicht des BDP einen Tabubruch und eine gravierende Schwächung des auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden genehmigungsverfahrens dar.

Die Redaktion empfiehlt

top + Ernte 2024: Alle aktuellen Infos und Praxistipps

Wetter, Technik, Getreidemärkte - Das müssen Sie jetzt wissen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.