Wie im neuen Klimaschutzgesetz festgeschrieben, muss sich auch der Agrarsektor an der Reduzierung der Treibhausgasemissionen beteiligen. Klar festgeschrieben sind jährliche Höchstwerte. In diesem Jahr darf die Landwirtschaft nicht mehr als 70 Mio. t CO2-Äquivalente ausstoßen. Bis 2030 müssen die jährlichen Höchstwerte überwiegend linear bis auf 58 Mio. t CO2-Äquivalente sinken.
Wie das Bundesagrarministerium nun auf Nachfrage von top agrar online mitteilt, soll es 2021 den ersten Bericht geben, inwieweit dies bis dahin schon gelungen ist. Das Thünen-Institut hat dazu den Auftrag, dem Umweltbundesamt im Frühjahr 2021 vorläufige Zahlen zu 2020 zu übermitteln, im BMEL nennt sich das eine Zeitnahschätzung. Die endgültigen Zahlen würden dann im 3. Quartal 2021 im jährlichen Klimaschutzbericht 2020 folgen.
Und wie ist die Lage?
Nach Angaben des Thünen-Instituts hatten sich die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft (ohne landwirtschaftliche Energieemissionen) 2019 gegenüber 2018 bereits um 2,7 % auf 61,9 Mio. t CO2-eq reduziert. Die landwirtschaftlichen Energieemissionen (stationär und mobil) betrugen in den letzten Jahren bis zu 6,3 Mio. Tonnen CO2-Äquivalene, so dass dem Landwirtschaftssektor für 2019 insgesamt eine Reduzierung von etwa 68,2 Mio., t CO2-eq zuzurechnen sind.
Für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) existiert laut Ministerium keine jährliche Minderungsverpflichtung, sondern die Zielsetzung, dass dieser Sektor gemäß Klimaschutzgesetz als Senke bis 2030 erhalten werden soll. Laut der BMEL-Sprecherin sei man zuversichtlich, dass mit den bereits wirkenden Klimaschutzmaßnahmen und den geplanten zusätzlichen Anstrengungen die Klimaziele in der Landwirtschaft zuverlässig erreicht werden können.
Maßnahmen aus dem 10-Punkte-Plan
Für die Sektoren Landwirtschaft und Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft ist im Klimaschutzprogramm 2030 der 10-Punkte-Plan von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) eingeflossen. Beispielsweise wurde der Moorbodenschutz festgeschrieben. Landwirte, die in Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern Mais oder Kartoffeln auf betroffenen Standorten anbauen, sollen langfristig auf extensive, klimafreundliche Alternativen ausweichen.
Die Bundesregierung will den auf freiwilliger Basis vorgesehen Umstieg finanziell unterstützen. Darüber hinaus soll mehr Gülle in Biogasanlagen fließen. Ihr Anteil am Gärsubstrat soll bis 2030 auf 70 % erhöht werden.
Für die Tierhaltung wiederum sehen die Pläne der Bundesregierung vor, dass die staatliche Förderung schrittweise auf Betriebe begrenzt werden soll, die höchstens zwei Großvieheinheiten (GVE) je Hektar halten. Schließlich wird auch ein Flächenzuwachs im Ökolandbau gefördert. Bereits klimawirksam ist die Förderung von Energieeffizienzinvestitionen in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Auch mit dem novellierten Düngemittelrecht wird nicht nur der Grundwasserschutz verbessert, sondern auch klimawirksame Lachgasemissionen, die aus Stickstoffüberschüssen resultieren, gemindert, erklärte die Sprecherin am Dienstag.