Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) hat gemeinsam mit Greenpeace und weiteren Organisationen, Gentechnik-frei-Verbänden sowie der Handelskette SPAR Österreich die weltweit erste Open-Source-Nachweismethode veröffentlicht für eine Pflanze, deren Erbgut mit einem Verfahren der „neuen“ Gentechnik verändert wurde.
Die Methode dient dem Nachweis einer gentechnisch veränderten Rapssorte, die mit Genome Editing hergestellt wurde. Damit seien Behauptungen der Wirtschaft und einiger europäischer Behörden widerlegt, dass mit „neuen“ Gentechnikverfahren hergestellte Nutzpflanzen meist nicht von natürlich gezüchteten unterscheidbar seien – und daher nicht nach geltendem EU-Gentechnikrecht reguliert werden können, teilt die Organisation mit.
Der VLOG und Greenpeace fordern die deutschen Behörden auf, das neue Open-Source-Nachweisverfahren unverzüglich in der Lebens- und Futtermittelkontrolle einzusetzen, um eine illegale Kontamination von Importen mit neuen Gentechnik-Pflanzen zu verhindern.
VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting: „Die neue Nachweismethode ist ein Meilenstein für den Schutz von Verbrauchern, Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft in der EU. Die Behörden haben nun die Möglichkeit, neue nicht zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen auch tatsächlich als solche zu identifizieren. Dies erlaubt es Herstellern und Vermarktern auf allen Ebenen – von Imkern über Landwirte, Züchter bis hin zur Futter- und Lebensmittelwirtschaft – ihre Lieferketten von diesen neuartigen gentechnischen Organismen freizuhalten und somit die wachsende Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach gentechnikfreien Lebensmitteln auch langfristig zu erfüllen.“
Laut Hissting haben man diesen Test entwickelt, weil die Behörden es versäumt hätten. Es wäre ihre Aufgabe gewesen. Der VLOG wird die neue Nachweismethode in sein eigenes Kontrollprogramm integrieren. Vor allem aber seien die Behörden gefragt, den Open-Source-Test unverzüglich in ihre Kontrollen zu integrieren und „illegalen Cibus-Raps“ aus Europa fernzuhalten.
Hintergründe
Die neue Nachweismethode wurde im wissenschaftlichen Fachjournal „Foods“ publiziert. Mit dieser Methode soll der Gentechnik-Raps des amerikanischen Biotechnologieunternehmens Cibus präzise nachgewiesen werden können. Dabei handelt es sich um eine von bislang zwei mit Hilfe neuer Gentechnik hergestellten Nutzpflanzen, die in Nordamerika angebaut werden.
Der Cibus-Raps hat in der Europäischen Union keine Zulassung, seine Einfuhr wäre daher illegal. Das neue Nachweisverfahren wurde vom Österreichischen Umweltbundesamt validiert. Es erfüllt alle europäischen Kriterien für Nachweismethoden für gentechnisch veränderte Organismen und kann ab sofort eingesetzt werden.
Im Juli 2018 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar, dass auch Produkte aus den Verfahren der neuen Gentechnik unter die Bestimmungen des EU-Gentechnikrechts fallen. Der EuGH sagte, nur so könne dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen werden, das in den EU-Verträgen verankert ist, und auf dem die EU-Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit fußen. Das Urteil verpflichtet die deutschen und europäischen Behörden unter anderem dazu, Importe auf die Kontamination mit neuen Gentechnik-Pflanzen zu untersuchen. Dank des neuen Open-Source-Nachweisverfahrens ist das nun erstmals auch praktisch möglich.
Grüne: Verfahren rasch anwenden und EU-Recht
Harald Ebner, Obmann der Grünen im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie Sprecher für Gentechnik, begrüßt die Nachweismethode, kritisiert aber zugleich die Bundesregierung:
„Die frei zugängliche Nachweismethode erlaubt die Kontrolle der korrekten Kennzeichnung auch neuer gentechnisch veränderter Organismen und sichert damit nicht nur die Wahlfreiheit für Verbraucher und Bauern, sondern erlaubt auch wieder die Kontrolle über die Freisetzung in Ökosysteme. Damit kann endlich das EU-Recht wieder vollzogen und damit die Rechtsstaatlichkeit wieder hergestellt werden. Und es kann sichergestellt werden, dass keine illegalen Gentechnik-Lebens- und Futtermittel nach Deutschland und Europa gelangen.“
Die Behörden (BVL/BfR) müssten sich ab sofort mit dem Verfahren vertraut machen, es in ihren Laboratorien zur Anwendung bringen und über ENG den europäischen Austausch suchen, so Ebner weiter. Zudem müssten Behörden auf Grundlage des vorhandenen Verfahrens, Nachweisverfahren für andere NGT-Pflanzen entwickeln und zur Verfügung stellen.
FDP: "Krönung jeder Verbrauchertäuschung"
Und Carina Konrad (FDP) meint: „Dass ist die Krönung jeder Verbrauchertäuschung! Derart perfide mit den Ängsten der Verbraucher zu spielen, ist selbst für die oft mehr als fragwürdigen Marketingstrategien von NGOs höchst unmoralisch. Das Siegel "ohne Gentechnik" ist seit dem EuGH-Urteil aus 2018 reine Augenwischerei, denn auch herkömmliche Mutageneseverfahren sind laut Rechtsprechung gentechnisch verändert. Was wir endlich und unabdingbar brauchen, ist ein Update des EU Gentechnikrechts. Das schafft Klarheit für Anwender und Verbraucher. Alles andere sind absurde Versuche der Labelindustrie die eigene Daseinsberechtigung zu retten."