Nach dem Verbot der EU-Kommission schränkt Deutschland die drei Neonicotinoiden-Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam weiter ein.
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert, dürfen Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen nur noch wie folgt eingesetzt werden:
- in dauerhaft errichteten Gewächshäusern
- zur Behandlung von Saatgut, das zur Ausbringung im Gewächshaus bestimmt ist
Welche Zulassungen widerrufen werden, zeigt die folgende Tabelle:
Die Tabelle als Download finden Sie