Nachdem Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Trockenheit der zurückliegenden Monate zu einem Witterungsereignis von nationalem Ausmaß erklärt hat, können Landwirte, die nachweislich in existenzbedrohendem Ausmaß von der Dürre betroffen sind, mit einer von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Nothilfe rechnen.
Westfalen-Lippes Bauernpräsident Johannes Röring hat diesen Beschluss begrüßt. Jetzt komme es darauf an, zügig ein konkretes Verfahren zur Abwicklung der Nothilfe abzustimmen. Um in Zukunft besser für Extremwetterlagen gewappnet zu sein und einzelbetrieblich in guten Jahren besser Vorsorge treffen zu können, drängt Röring zudem auf die Möglichkeit, die Bildung einer steuerlichen Gewinnrücklage möglich zu machen..
In einem Interview mit dem Wochenblatt hat Ministerin Ursula Heinen-Esser am Freitag erklärt, wie es mit den Dürrehilfen weitergeht: Die Hilfe belaufen sich danach für NRW auf einen zweistelligen Millionenbetrag. Voraussetzung ist ein Ertragsausfall von 30 Prozent gegenüber den Vorjahren. Zuständig fürs Antragsverfahren ist die Landwirtschaftskammer.
Landesregierung beteiligt sich an Unterstützung existenzgefährdeter Bauern
Zufrieden mit dem Beschluss von Klöckner zeigte sich NRW-Agrarministerin Ursula Heinen-Esser. "Mit den geplanten Zuschüssen werden wir gut helfen können. Es geht jetzt darum, existenzgefährdeten Betrieben unter die Arme zu greifen. Hauptbetroffene in Nordrhein-Westfalen sind die Futterbaubetriebe".
Deutschlandweit werden nach aktuellen Schätzungen 10.000 Betriebe betroffen sein. Bei ihnen belaufen sich die Schäden auf rund 680 Millionen Euro. Die Staatlichen Hilfen werden 50 Prozent davon betragen, das sind 340 Millionen Euro, die Länder beteiligen sich daran zur Hälfte, was 170 Millionen Euro entspricht.
Heinen-Esser: "Hauptbetroffene sind die nördlichen Bundesländer. Nordrhein-Westfalen war etwas weniger betroffen, dennoch geraten auch hier bei uns Betriebe in Not. Hier werden wir die Betroffenheit möglichst unbürokratisch aber trotzdem zielgenau feststellen, damit im Anschluss daran in Not geratene Betriebe Unterstützung erhalten".
Die Quote, mit der Nordrhein-Westfalen sich an dem Programm beteiligt, wird in den nächsten Wochen in einer Bund-Länder-Vereinbarung festgelegt werden. Unterstützung erhalten Betriebe, deren Ernteausfall größer als 30 Prozent ist und die tatsächlich bedürftig sind. Nordrhein-Westfalen hatte nach groben Schätzungen einen Gesamtschaden in Höhe von 200 Millionen Euro nach Berlin gemeldet. "Für Nordrhein-Westfalen rechne ich mit einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag. Eine Entschädigung nach dem Gießkannenprinzip wird es nicht geben", so die Ministerin.