Deutschland und 18 weitere EU-Mitgliedstaaten haben bei der Europäischen Kommission fristgerecht bis zum 3. Oktober beantragt, vom Anbaugebiet bereits zugelassener oder in der Warteschleife befindlicher gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ausgenommen zu werden.
Die Brüsseler Behörde veröffentlichte am 4. Oktober eine abschließende Liste. Danach verzichten auf die Nutzung der sogenannten Option 1 neben dem mit Abstand wichtigsten Anbauland für GVO-Mais, nämlich Spanien, lediglich noch acht der 28 EU-Staaten vollständig und jeweils eine Region von zwei Mitgliedsländern. Es handelt sich dabei um Estland, Finnland, Irland, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Schweden und Tschechien sowie um England innerhalb Großbritanniens und Flandern in Belgien.
Mit der Option 1 werden die Unternehmen aufgefordert, eigenständig auf eine Anbauzulassung in bestimmten Teilen der EU zu verzichten. Auch Deutschland wünscht die Herausnahme des eigenen Territoriums, will aber den Anbau zu Forschungszwecken weiter erlauben. Die Hersteller des GVO-Saatguts haben einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.
Der US-Konzern Monsanto ließ bereits im August verlauten, die Anfragen trotz grundsätzlicher Kritik fallweise prüfen zu wollen. Auch jene Staaten und Regionen, die die Option 1 nicht nutzen, können jederzeit ein gesetzliches Anbauverbot erlassen, das aber nicht mit Gesundheits- oder bereits ausgeschlossenen Umweltbedenken begründet werden darf.
Die Kommission erinnerte daran, dass derzeit ohnehin nur eine gentechnisch veränderte Maissorte in der EU angebaut werden dürfe, nämlich MON810. In der Pipeline befinden sich allerdings noch eine Reihe weiterer Konstrukte, so die Maislinie 1507, ein Gemeinschaftsprodukt von Pioneer Hi-Bred International und Dow AgroSciences.