In diesem Jahr 2023 ist noch einmal alles wie immer: Obwohl es bereits ein elektronisches Verfahren gibt, dürfen Sie als Landwirt den Agrardieselantrag für den Verbrauch im Jahr 2022 mit den altbekannten Formularen 1140 und 1142 auf Papier abgeben. Allerdings ist es das letzte Mal. Denn um die Agrardieselentlastung in Höhe von 0,2148 €/l für den Verbrauch aus 2023 zu erhalten, müssen Sie im Jahr 2024 ein Elsterzertifikat einrichten und dann den Antrag im Bürgerportal des Zolls ausfüllen.
Privates Elterzertifikat reicht nicht aus
Achtung: Um im Zollportal die Agrardieselentlastung beantragen zu können, benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat für eine Organisation. Das private Elsterzertifikat für die Steuererklärung reicht nicht aus! Im Zollportal selbst werden Land- und Forstwirtschaft als Geschäftskunden angesehen und müssen im Zoll-Portal daher ein Geschäftskundenkonto einrichten. Betätigen Sie hierzu den Punkt "Jetzt Konto anlegen" auf der Startseite des Zoll-Portals und wählen anschließend die Option "Ein neues Geschäftskundenkonto".
Bisher nur 25 % elektronische Anträge
Die vor zwei Jahren eingeführte Onlinebeantragung der Agrardieselentlastung setzt sich bei den Betrieben bisher allerdings schleppend durch: 75 % der Anträge wurde im Jahr 2022 für den Verbrauch im Jahr 2021 immer noch per Post und Papier gestellt.