Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) aktiviert Baden-Württemberg ab diesem Jahr wieder die Förderung von Investitionen in umweltschonende Technik der Außenwirtschaft. Dazu zählen z. B. Maschinen, die zu einer emissionsmindernden Ausbringung von Wirtschaftsdüngern beitragen, wie z. B. Schleppschuhverteiler. Dabei wird jedoch nur die Ausbringtechnik gefördert, Tankwagen sind ausgenommen.
Förderung für moderne Pflanzenschutzspritzen und Hackgeräte
Förderfähig sind auch Maschinen, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren. Dazu gehören z. B. moderne Pflanzenschutzgeräte mit Sensorsteuerung oder mit Assistenzsystemen zur automatischen Teilbreitenschaltung sowie Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung mittel digitaler Steuerung.
20 % Zuschuss für Maschinen
Der Satz für die Maschinenförderung beträgt 20 %. Daneben kann auch für abgedeckte Güllelagerstätten wieder Förderung beantragt werden. Diese Fördermöglichkeiten waren in Baden-Württemberg während der Laufzeit des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums ausgesetzt worden.
Bis 50 % Zuschuss für Umstellung auf Laufstallhaltung
Zudem verlängert das zuständige Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg für bisherige Anbindehalter von Milchkühen, die in Laufställe investieren, den erhöhten Fördersatz von 40 % über 2025 hinaus.
Beim Programm zur Förderung von Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben (IKLB) steigt der Fördersatz für die Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung sogar von 40 % auf 50 %. Gleichzeitig wurde die förderfähige Investitionssumme für diese Maßnahme von 300.000 € auf 500.000 € erhöht.
Die ersten Auswahltermine für die Bewilligung von Anträgen der Förderprogramme sind laut Stuttgarter Landwirtschaftsministerium für Anfang April 2025 geplant