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Berufskrankheit Parkinson

Biobauern wollen höhere SVLFG-Beiträge wegen Pflanzenschutz-Risiken nicht zahlen

Seit 2024 zählt Parkinson offiziell als Berufskrankheit für Landwirte, ausgelöst durch Pflanzenschutzmittel. Die SVLFG-Beiträge stiegen dadurch kräftig. Biobauern sehen sich da unbegründet belastet.

Lesezeit: 3 Minuten

Parkinson gilt als mögliche Berufskrankheit für Landwirte. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesarbeitsministerium kam zu dem Ergebnis, dass ein "Zusammenhang zwischen Pestiziden aller Substanzgruppen und der Entstehung einer Parkinson-Erkrankung gezeigt werden" konnte. Die Fachleute sehen ein "deutlich erhöhtes Risiko bis hin zur Risikoverdopplung für ein pestizidbedingtes Parkinson-Syndrom".

8.000 Anträge auf Berufskrankheit bei SVLFG eingereicht

Betroffene Landwirte können seit 2024 bei der Berufsgenossenschaft einen Antrag stellen, um die Erkrankung als Berufserkrankung anerkennen zu lassen. Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks haben das bundesweit bislang 8.000 Bauern bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gemacht.

Von diesen seien ca. 3.000 Anträge "auf Wunsch der Betroffenen oder aufgrund fehlender Mitwirkung abgelehnt worden, sagte ein Sprecher der SVLFG dem Sender. Bei etwa 2.000 weiteren Betroffenen habe sich die geforderte Diagnose "primäres Parkinsonsyndrom" nicht bestätigt. Deshalb "wurden die Fälle wegen Nichterfüllung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen abgelehnt". Derzeit sind nach Angaben der Berufsgenossenschaft noch etwa 3.000 Fälle in der "laufenden Bearbeitung und Prüfung".

Heftiger Kostenanstieg

Auch wenn die Zahl damit am Ende deutlich gesunken ist, erwartet die SVLFG hohe Kosten. Schon letztes Jahr mussten die Versicherten 20 % höhere Beiträge zahlen. 12 % gehen auf die erwarteten Kosten durch Parkinson-Patienten zurück, so der Bayerische Rundfunk (BR).

Gegen diese Beitragssteigerung regt sich jetzt Protest. Denn auch Biobauern, die gar keine Pflanzenschutzmittel einsetzen, müssen für die Erkrankungen ihrer konventionell arbeitenden Berufskollegen mitzahlen. Es werden Stimmen laut, die eine Kostenübernahme nach dem Verursacherprinzip fordern.

Zu Wort meldet sich auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft e.V. (AbL).  Sie hält es für unfair, die "Kosten dafür auf alle Bauern umzulegen". Sie meint, die Hersteller der Pflanzenschutzmittel oder die Zulassungsbehörden müssten von der Berufsgenossenschaft zur Kasse gebeten werden.

Solidaritätsprinzip

Auf Nachfrage des BR erklärt die SVLFG, dass Betriebsmittel stets von allen Mitgliedern solidarisch über die Risikobeiträge finanziert werden müssen. Hier greife das Solidarprinzip.

Einige Biobauern überlegen nun, sich zu wehren, sollten die erhöhten Beitragssätze dauerhaft gelten. Es könne nicht sein, dass auch diejenigen dafür zahlen, die die riskanten Pflanzenschutzmittel gar nicht einsetzen.

Das müssen Betroffene nachweisen

Wer an Parkinson erkrankt ist und dies auf seine landwirtschaftliche Berufsausübung zurückführt, muss mindestens 100 Tage Pflanzenschutzmittel ausgebracht haben, über das gesamtes Berufsleben verteilt. Von Seiten der Berufsgenossenschaft heißt es dazu: "Oft lassen sich Anwendungen nur noch schwer nachweisen. Fehlen Belege wie Spritzpläne oder Quittungen, wird im Einzelfall geprüft, ob andere Quellen herangezogen werden können. Hier ist es insbesondere hilfreich, wenn die Betroffenen zumindest Angaben zur Betriebsstruktur in der Vergangenheit machen können und welche Kulturarten überwiegend bewirtschaftet/behandelt wurden."

Ob die Berufsgenossenschaft mit den höheren Beiträgen richtig kalkuliert hat, ist laut BR noch völlig unklar. Wie viele Landwirte von Parkinson als Berufskrankheit geltend machen können, steht noch nicht fest.

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