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topplus Abgleich mit Agrarantrag

Foto-App Pflicht: Was müssen Landwirte bei Kontrollen jetzt beachten?

Erst kontrollieren Satelliten die Flächen, dann sollen Landwirte Unstimmigkeiten per Handy-App ausräumen. Heikel: Ohne App kann man sich teilweise nicht gegen Fehler wehren. Was gilt in den Ländern?

Lesezeit: 4 Minuten

Warum soll ich mich in Sachen Agrarantrag selbst überprüfen? Das ist doch Aufgabe des Prüfdienstes – so denken viele Landwirte. Allerdings hat sich jeder Betrieb, der die EU Fördermaßnahmen beantragt, auch verpflichtet, die erforderliche Unterstützung zu gewähren (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 GAPInVeKoSV). Für besonders viel Wirbel in dieser Sache sorgen seit einiger Zeit die Satellitenüberwachung und die Foto-Apps fürs Handy.

Was prüfen die Satelliten?

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Im Prinzip geht es darum, dass die Satelliten etwa alle fünf Tage die landwirtschaftlichen Flächen aus den Anträgen zur Agrarförderung beobachten. Sie prüfen dabei:

  • Anbau der im Flächenantrag angegebenen Kulturart,

  • Durchführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Dauergrünland,

  • Ausübung der Mindesttätigkeit auf Brachen und Streifen,

  • ganzjährige Beihilfefähigkeit der Flächen.

Die Satellitenbilder haben eine Auflösung von 10 m. Reicht das nicht für eine genauer Erkennung aus, sind auch automatisierte oder manuelle Auswertungen höher aufgelöster Bilder mit einer Auflösung von 3 m möglich. Eine Alternative ist die schnelle Vor-Ort-Kontrolle. Ziel der Satelliten-Kontrolle ist: Weniger Vor-Ort-Kontrollen und bessere Korrekturmöglichkeiten für Antragsteller.

Was, wenn der Satellit Fehler erkennt?

Stellt der Satellit Abweichungen zu den Antragsangaben fest, kommt die Handy-App ins Spiel. Der Betriebsleiter soll diese dann aus dem App-Store auf sein Handy laden. Anschließend fährt er zur Fläche mit der Fehlermeldung und macht dort ein Foto mit der App. Das Foto wird automatisch mit den GPS-Daten abgespeichert. Es entsteht ein sogenanntes georeferenziertes Foto, das Blickrichtung und Aufnahmedatum ebenfalls abspeichert. Anschließend geht das Foto direkt vom Handy an die zuständige Behörde, welche die Fotos abgleicht.

Wann wird die Benutzung der App Pflicht?

EU-rechtlich ist die Einführung der georeferenzierten Fotos bis spätestens zum 1.1.2025 vorgesehen. Die Bundesländer sind bei der Umsetzung allerdings unterschiedlich weit: Während z.B. in NRW die Einführung gerade stattfindet, arbeiten die niedersächsischen Landwirte schon länger mit dem System. Auch was die verpflichtende Anwendung der Apps angeht, machen die Bundesländer in unserer Umfrage unterschiedliche Angaben. Häufig ist die Verwendung der App Voraussetzung für die Teilnahme an der Öko-Regelung 5 (Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten im Dauergrünland).

Welche Bundesländer fordern die App schon?

Ohne App keine Korrekturmöglichkeit

Einen wirksamen Hebel bringt u.a. Thüringen zum Einsatz: Hier ist die App die einzige Möglichkeit, um überhaupt zu erfahren, dass es Abweichungen zwischen Antragsangabe und Satellit gibt. Das ist wichtig, denn nur, wenn man es überhaupt weiß, wo die Fehler sind, kann man die Möglichkeit zur Antragsänderung vor der endgültigen Bescheidung bis zum 30.9. überhaupt nutzen.

Bayern geht ebenso vor und weist darauf hin, dass die Foto-App auf dem Handy zwar nicht verpflichtend sei. Wer damit arbeite, könne aber die rechtzeitige Auszahlung der Fördermittel garantieren und sich die Vorteile im Förderverfahren im Betrieb sichern, weil er die Korrektur- und Änderungsmöglichkeit habe.

Ähnlich ist es in Schleswig-Holstein, das mitteilt, dass allein aufgrund der Nichtverwendung der App keine Kürzungen oder Sanktionen ausgesprochen würden. Allerdings könne zur Erbringung von Nachweisen kein anderes System verwendet werden: Nur Nachweise, die mit der App Profil-SH erstellt und eingereicht wurden, könnten akzeptiert werden. Zudem sähe das EU-Recht vor, dass die vorläufig festgestellte Abweichung zur zahlungsrelevanten Feststellung wird, wenn der Antragstellende nicht auf die Informierung reagiert und kein Foto einreicht.

In Sachsen und dem Saarland gibt es derzeit noch keine App. Mecklenburg-Vorpommern will noch in diesem Jahr eine Foto-App einführen. MV weist darauf hin, dass den Antragsteller eine gewisse Mitwirkungspflicht treffe und verweist auf §40 und 41 er GAPInvekos. Diese bezögen sich auch auf die Fotoapp.

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