Ab sofort können landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen, die vom Hochwasser um den Jahreswechsel und im Januar betroffen waren, bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine Hilfeleistung beantragen, teilt das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium mit. Die Antragsunterlagen sowie nähere Informationen sind unter www.agrarfoerderung-niedersachsen.de abrufbar. Anträge können bis einschließlich 3. September 2024 gestellt werden.
Die Landwirtschaftskammer hatte die Betriebe bereits im Winter darüber informiert, dass und wie die Schäden zu dokumentieren sind.
6 Mio. € für die Landwirtschaft
Als Bagatellgrenze für die Antragstellung wird nach derzeitigem Kenntnisstand ein Gesamtschaden eines Betriebes von 3.000 € festgelegt. Der Höchstbetrag der Billigkeitsleistung beträgt 200.000 €.
Der Niedersächsische Landtag hat mit einem Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 die Voraussetzungen für Hilfsmaßnahmen in Höhe von insgesamt rund 110 Mio. € geschaffen. Für die Landwirtschaft stehen insgesamt 6 Mio. € bereit.
Niedersächsische Betriebe teils stark betroffen
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte sagte: „Viele niedersächsische Landwirtinnen und Landwirte hat das Weihnachtshochwasser stark getroffen. In manchen Regionen wurden Grünlandbestände und die Winteraussaat vernichtet, Ställe geflutet und technisches Inventar beschädigt. Die meisten Schäden treten bei der Ernte, die in diesen Tagen beginnt, erst richtig hervor.
Die Landesregierung steht bei der Bewältigung der Folgen an der Seite der Landwirtinnen und Landwirte. Gleichwohl muss uns allen klar sein, Starkwetterereignisse wie das Weihnachtshochwasser werden uns aufgrund der Klimakrise häufiger treffen.
Um zukunftsfähig zu bleiben, werden sich die Betriebe stärker an die veränderten Klima- und Witterungsbedingungen anpassen und ihre Bewirtschaftung standortgerecht ausrichten müssen. Die Herausforderungen gehen wir gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten an, denn Niedersachsen soll auch in Zukunft das Agrarland Nummer 1 bleiben.“