Dieser Artikel erschien zuerst im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.
Bei der Stichtagsmeldung gibt es für 2024 eine Neuerung: Jeder Tierhalter muss eigenständig die Tierzahl in der HIT-Datenbank melden. Stichtag ist der 1. Januar. Die Anzahl der im Bestand vorhandenen Schafe und Ziegen, getrennt nach den Altersgruppen:
- unter neun Monaten,
- zehn bis 19 Monate,
- ab 19 Monaten,
muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Stichtag – also bis zum 15. Januar – gemeldet sein.
„Wer dies nicht tut, erhält keine gekoppelte Tierprämie wie die Mutterschafprämie“, sagt Fides Lenz, Schafzuchtverband NRW. Verspätete HIT-Meldungen führen zu einem Förderausschluss. Aktuell gibt es keine mögliche Kulanzregelung.
Die Stichtagsmeldung ist verpflichtend. Sie ist unabhängig von der Tierzahl und ob Hobby- oder Berufsschäfer und ersetzt nicht die Meldung bei der Tierseuchenkasse (Frist: 31. Januar).
Bislang hatte die Tierseuchenkasse die Tierzahl automatisch an HIT weitergeleitet. Das fällt nun weg.