Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) musste den Beitragssatz zur Pflegeversicherung der Landwirte anheben. Am 1. Juli stieg er für Eltern auf 3,40 % und für Kinderlose auf 4 %.
Bislang betrug der Satz für Eltern 3,05 %, unabhängig von Anzahl und Alter der Kinder. Für Kinderlose betrug er bisher 3,40 %. Grund ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz. Damit werden die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert und die Leistungsverbesserungen finanziert, so die Sozialversicherung.
Eltern mit mehreren Kindern würden beim Pflegeversicherungsbeitrag aber entlastet. Damit wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus April 2022 umgesetzt. Für Mitglieder mit mehreren Kindern wird der Beitragssatz ab dem zweiten und bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte reduziert – allerdings nur solange das Kind sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ältere Kinder dürfen bei diesem Abschlag nicht berücksichtigt werden.
Alle Mitglieder der Landwirtschaftlichen Pflegekasse werden schriftlich über den zu zahlenden Pflegeversicherungsbeitrag benachrichtigt. Durch Rücksendung des beigefügten Fragebogens kann nachgewiesen werden, dass ab dem 1. Juli 2023 mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren berücksichtigt werden müssen.
Aufgrund der sehr kurzfristigen Gesetzesänderung, der Vielzahl zu bearbeitender Fälle und der noch anzupassenden EDV-Programme wird sich die Bearbeitung und damit die Berücksichtigung der Beitragsabschläge nach der individuellen Zahl der Kinder unter 25 Jahren leider verzögern, informiert die SVLFG weiter und bittet um Geduld. Wird der Fragebogen bis zum 30. Juni 2025 zurückgeschickt, erfolge eine Beitragsreduzierung auf jeden Fall rückwirkend ab 1. Juli 2023.