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Auch Solaranlagen brauchen Pflege

Lesezeit: 6 Minuten

Warum eine Wartung der Anlage sinnvoll ist, welche Arbeiten nötig sind und wie ein Wartungsvertrag ­gestaltet sein sollte, erklärt Elmar Brügger von der ­Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.


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Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Auto eines unbekannten Herstellers und schenken sich die Zulassung und den TÜV. Dabei sehen Sie nur äußerlich, ob die richtigen Komponenten vorhanden sind, wissen aber nicht, ob es richtig funktioniert. Undenkbar? Auf der Straße vielleicht. Aber viele der 1,5 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland funktionieren genau auf diese Weise.


Viele haben nie eine ordentliche Abnahme eines Gutachters gesehen, geschweige eine wiederkehrende Prüfung, obwohl diese vorgeschrieben ist. Und weil die Module auf dem Dach und die Wechselrichter in der Scheune montiert sind, gerät das Kraftwerk schnell aus dem Blick.


Viele Schäden:

Dabei sind Solarstromanlagen keinesfalls die Gelddruckmaschine, um die man sich nach dem Bau nicht mehr kümmern muss. Das zeigen aktuelle Schadensstatistiken von Versicherern und Gutachtern immer wieder. Schadensursachen können u. a. Überspannung, Schnee, Hagel oder Sturm sein, wie Übersicht 1 zeigt.


Betroffen sind alle Komponenten der Anlage wie Module, Wechselrichter, Kabel oder Erdung. Der TÜV Rheinland hat zudem die Inspektionen und Abnahmen von 125 Großanlagen ausgewertet (Übersicht 2). 20 % der Anlagen zeigten gravierende Mängel, sodass sofortiges Handeln nötig war. Bei weiteren 10 % häuften sich die Fehler, allerdings ohne dass von den Anlagen eine Gefahr ausging. Über 50 % der Mängel in den einzelnen Segmenten waren Installationsfehler.


Wartung ist wichtig:

Ohne fachgerechte Abnahmeprüfung bei Inbetriebnahme und Dokumentation über eine technisch einwandfreie Anlage geht es also nicht mehr. Und wenn die Abnahme bei Inbetriebnahme nicht erfolgt ist, sollte trotzdem eine fachgerechte Erstprüfung der bestehenden Photovoltaikanlage durchgeführt werden.


Eine funktionierende Anlage sichert nicht nur dem Betreiber den Ertrag, sondern steigert auch die Sicherheit. Eine Photovoltaikanlage kommt zwar als Brandursache selten infrage, wie eine Untersuchung des Fraunhofer Instituts für Solar Energiesysteme zeigt. Doch die tatsächlich durch sie verursachten Brände hätten mit einer regelmäßigen Anlagenkontrolle und einem frühzeitigen Erkennen von Fehlern verhindert werden können. Und zuletzt hilft eine fachgerechte Inspektion vor Ablauf der Gewährleistungsfrist, Fehler aufzudecken und den Hersteller bzw. Installateur noch rechtzeitig in die Pflicht zu nehmen.


Forderung der Versicherung:

Gerade die Banken, aber auch Versicherungen fordern heute immer häufiger einen Wartungsvertrag: Ansonsten werden entweder die Prämien deutlich erhöht oder ältere Photovoltaik-Anlagen nicht mehr versichert. Häufig wollen die Versicherer nur noch das Risiko durch höhere Gewalt abdecken, wenn der Anlagenbetreiber keinen langjährigen Wartungsvertrag nachweisen kann.


Hierzu ist eine entsprechende Zertifizierung dieser Fachfirmen oder Sachverständigen zur fachgerechten Wartung von Photovoltaikanlagen bzw. dessen Anerkennung bei der jeweili-gen Versicherungsgesellschaft natürlich Voraussetzung.


Dazu kommt: Anders als bei privaten Solarstromerzeugern sind gewerbliche Anlagenbetreiber wie z. B. Landwirte nach der Vorschrift der Berufsgenossenschaft BGV A3 („Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“) verpflichtet, eine jährliche Wartung aller Elektroanlagen – dazu gehört auch die Photovoltaikanlage – durchführen zu lassen. Hintergrund ist die Sicherheit von fremden Person, wie z. B. Angestell-te oder Urlaubsvertretungen, die mit der Photovoltaikanlage (und anderen elektrischen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb) in Berührung kommen könnten. Und schließlich fordert auch die DIN EN 62446 eine wiederkehrende Prüfung der Photovoltaikanlage.


Die Basis-Wartung:

Zu einer Basis- Wartung gehören folgende Tätigkeiten:


  • Sichtkontrolle der Solarmodule. Weisen die Module Verschmutzungen oder sogar Beschädigungen an Glas oder Rahmen auf?
  • Sind Schrauben, Befestigung und Klemmverbindungen der Unterkonstruktion intakt oder müssen sie nachgezogen werden?
  • Ist Korrosion erkennbar?
  • Gibt es Beschädigungen der Dachhaut, z. B. bei der Dachdurchführung?
  • Sind bei den sichtbaren Stringkabeln und -verbindungen Beschädigungen und Schädlingsverbiss festzustellen?
  • Sind die Steckkontakte und Anschlüsse an den Wechselrichtern intakt?
  • Müssen Büsche, Bäume zurückgeschnitten oder andere Verschattungsquellen beseitigt werden?


Wartungsarbeiten:

Neben diesen reinen Sichtprüfungen und Kontrollen muss das Wartungs­personal auch Hand anlegen. Teil­weise darf diese Arbeiten aber nur eine elektrotechnisch ausgebildete Fachkraft durchführen:


  • Reinigung der Filtereinheiten im Wechselrichter von innen und außen,
  • Abgleich der Leistung des Wechselrichters mit den Sollwerten,
  • prüfen der Eingangsspannungen beim DC-Freischalter,
  • Update der Wechselrichter auf die aktuelle Softwareversion,
  • prüfen der Funktionsfähigkeit der Sicherungseinrichtung und – falls vorhanden – des Überspannungsschutzes,
  • Kontrolle der Zähleranlage.


Diese Basiswartung sollten Sie mindestens einmal im Jahr durchführen lassen. Gerade nach starken Hagelschlägen, kräftigen Stürmen und Gewittern, sowie bei viel Schnee (Einfluss Dachstatik) sollten Sie die Solaranlage zudem von einer Fachfirma auf Schäden und Stabilität bzw. Beseitigung der Schneebelastung überprüfen lassen.


Am Ende der Wartung erstellt der zertifizierte Fachbetrieb ein Ergebnisprotokoll. Dieses ist auch ein Nachweis über die regelmäßige Wartung, damit der Betreiber im Schadensfall die Photovoltaik-Versicherung in Anspruch nehmen kann.


Servicepakete:

Viele zertifizierte Unternehmen bieten unterschiedliche Wartungspakete an. Welches Sie mindestens in Anspruch nehmen sollten und welche Vorgehensweisen, Prüfintervalle usw. Sie dabei einhalten müssen, hängt von den gesetzlichen Anforderungen Ihrer Versicherung und evtl. anderen Institutionen ab. Vor Abschluss eines Wartungsvertrages (siehe Kasten) sollten Sie das abklären.


Die Kosten einer Photovoltaik-Wartung werden je nach Leistungsumfang über verschiedene Methoden berechnet. Während manche Firmen Pauschalen anbieten, berechnen andere eine Grundgebühr zuzüglich eines Preises pro Kilowatt (kW) Anlagenleistung. Bei langfristigen Serviceverträgen (Basis-Wartung) sind bei den Fachfirmen Preise von 10 bis 15 € pro installierter Kilowatt-Leistung üblich.


Bei zusätzlichen Leistungen kommen weitere Kosten auf den Betreiber zu. Diese Leistungen können detaillierte Kennlinien- und Leistungsmessungen der Modulstränge inklusive deren Auswertung oder ein Thermocheck mittels Wärmebildkamera sein, um z. B. fehlerhafte Lötstellen oder Hot Spots (warme Stellen) in den Modulfeldern zu finden.


Diese zusätzlichen Wartungsarbeiten sollten Sie regelmäßig etwa alle drei Jahre durchführen lassen. Bei langfristigen Verträgen kann man von zusätzlichen Kosten ab 20 €/kW bis 30 €/kW im Jahr ausgehen. Werden diese zusätzlichen Leistungen mit der Basis-Wartung durchgeführt, liegen die Kosten bei 15 €/kW.


Einige Firmen bieten auch ein kontinuierliches Fernmonitoring (Leistungsüberwachung von außen) an. Dazu gehört eine tägliche Ertragskontrolle, Jahres- und Monatsauswertungen sowie die Bewertung von Fehlermeldungen und Benachrichtigung bei Handlungsbedarf.


Je nach Verschmutzungsgrad der Solarmodule darf die Reinigung auf dem Dach im Leistungspaket bei den zertifizierten Fachunternehmen nicht fehlen. Je nach Aufwand und Entfernung kostet die Reinigung 2,50 € bis 3,50 € pro m² Modulfläche.


Aber auch der Betreiber hat seine Aufgaben zur Wartung und Pflege seiner Photovoltaikanlage, insbesondere die Sicht- und Funktionsprüfung, wahrzunehmen. Diese Aufgaben sowie das Beheben von einfachen Störungen müssen Sie gegenüber Dritten, wie z. B. der Versicherung, auch entsprechend per Protokoll nachweisen. -neu-

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