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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

Aus dem Heft

Das Fazit der Anlagenbetreiber

Lesezeit: 2 Minuten

Die von uns befragten Landwirte haben zum Teil mehrere Jahre Erfahrung mit der Güllevergärung. Ihre Erkenntnisse haben wir hier noch einmal zusammengefasst:


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  • Je nach Tierart unterscheiden sich die Gülle- und Biogasmengen ganz erheblich. Um die Grenze von 80 % Gülle – wie im EEG 2012 gefordert – zu erfüllen, sind rund 190 Kühe, 700 Sauen oder 2 900 Schweinemastplätze nötig (siehe Übersicht 2). Aus diesem Grund haben sich heute kleinere Anlagen mit einem Großteil Gülle vor allem auf Milchviehbetrieben etabliert.
  • Frische Rindergülle kann über 50 m3 Biogas je Tonne liefern – und damit deutlich mehr, als in der Literatur angegeben.
  • Die Verweilzeit des Substrates in der Biogasanlage ist sehr viel geringer als bei herkömmlichen Anlagen. Damit kann bei einem hohen Gülleanteil das Fermentervolumen reduziert werden.
  • Viel Wert muss auf eine gründliche Entschwefelung gelegt werden, die biologische reicht selten aus.
  • Eine Störstoffabtrennung hat sich als sinnvoll erwiesen.
  • Die Abwärme aus dem BHKW wird im Winter fast ausschließlich für die Fermenterbeheizung benötigt. Mit kleinen, güllebasierten Anlagen lassen sich damit kaum noch weitere Gebäude beheizen.
  • Die vorgestellten Anlagenkonzepte lassen sich für 4 700 bis 5 700 €/kW realisieren. Damit lässt sich Gülle wirtschaftlich vergären: Nach Berechnungen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen dürfen Anlagen mit 75 kW und einem Gülleanteil von maximal 80 % beim Einsatz von Sauengülle und CCM nicht mehr als 5 400 €/kW kosten. Bei Anlagen mit Rindergülle, Mais- und Grassilage dürfen die Baukosten dagegen 6 500 €/kW nicht überschreiten.

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