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Der Wartungsvertrag

Lesezeit: 2 Minuten

Vor Abschluss eines Wartungsvertrages mit einer Fachfirma sollten Sie auf Folgendes achten:


  • Die Firma muss Sie auf Mängel und Probleme sofort hinweisen. Deshalb sollten Sie einen unabhängigen Dienstleister wählen – und nicht den Installateur der Anlage, auch wenn dieser Wartungsverträge anbietet.
  • Der Vertrag sollte sich auf die einschlägigen Normen für die Prüfung von elektrischen Anlagen, wie die DIN EN 62446 (VDE 0126-23) und die DIN VDE 0105 beziehen.
  • Die entsprechenden Anforderungen der Sachversicherungen nach VDS 3145 sind zu beachten. Nur diese Vorschriften sind von den Versicherungen anerkannt und auch nur von ihnen empfohlenen, zertifizierten Fachfirmen durchzuführen.
  • Im Vertrag muss der Leistungsumfang geklärt werden, wie z. B. Bestimmung der Sollabweichung und Ableitung notwendiger Konsequenzen.
  • Weitere Vertragsbestandteile sind Inhalt, Methode, Umfang der Inspektion, Anlagenbeschreibung, Zeitpunkt und Häufigkeit der Inspektion.
  • Welche Hilfsmittel werden benötigt (Gerüste, Absturzsicherungen, Hebebühnen)?
  • Gibt es zusätzliche Leistungen wie z. B. Thermografie der Module und Wechselrichter, Kennlinien- oder Leistungsmessungen der Modulstränge inkl. Auswertung?
  • Soll zusätzlich eine mögliche Störungsbeseitigung, der Austausch von Wechselrichtern, Notdienst bei Teil- und Vollausfall von Komponenten usw. eingeschlossen werden?
  • Ist die Modulreinigung eingeschlossen oder muss sie gesondert beauftragt werden?
  • In welcher Form erfolgt das Protokoll: Bericht, Report, Gutachten, Anlagen- oder Prüfbuch?
  • Auch sollten Sie vereinbaren, dass die Wartungsfirma bei erkennbarem Bedarf technische Optimierung und Verbesserungen vorschlägt und durchführt.

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