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Eine Börse für PV-Anlagen

Lesezeit: 4 Minuten

Auf der Internetplattform „Milk the Sun“ können Landwirte gebrauchte Photovoltaikanlagen kaufen oder verkaufen. Mitgründer Dirk Petschick erklärt, wie das funktioniert.


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Auf Ihrer Handelsplattform „Milk the Sun“ können Interessierte wie z. B. Landwirte Photovoltaikanlagen verkaufen. Für wen kommt das infrage?


Dirk Petschick: Mit einem Verkauf der Anlage kann sich der Landwirt für wichtige, betriebsnotwendigere Anschaffungen Geld beschaffen. Aber auch eine schlechte Ausbeute der Solarstromanlage, Vermögensaufteilungen nach einer Ehescheidung oder bei einer Erbfolge können Ursachen für einen Verkauf sein. Das Re-Invest des Verkaufserlöses in eine andere Photovoltaikanlage bringt unter Umständen auch steuerliche Vorteile.


Wer tritt in der Regel als Käufer auf?


Petschick: Dies sind oft vermögende private Investoren oder Investorengruppen, die eine Alternative zu anderen, weniger attraktiven Anlagemöglichkeiten suchen, oder Privatanleger, die Einkommensspitzen glätten möchten. Zudem treten vermehrt auch Energiegenossenschaften und Vermögensanlagegesellschaften als Käufer auf. Und schlecht laufende PV-Anlagen kaufen Spezialisten, die diese durch zusätzliche Investitionen „fit“ machen.


Welches Interesse haben diese Unternehmen, gerade jetzt vermehrt gebrauchte PV-Anlagen zu kaufen?


Petschick: Kapital, das nach Anlagemöglichkeiten sucht, gibt es nach wie vor sehr viel. Der Vorteil einer gebrauchten Anlage: Es ist belegbar, was die Anlage in der Vergangenheit erwirtschaftet hat. Auch sind die „Kinderkrankheiten“ meist behoben.


Bis zu welchem Alter der Anlage lohnt sich der Verkauf?


Petschick: Das Alter ist unerheblich. Die Restvergütungszeit bestimmt den Wert und damit den Verkaufspreis der PV-Anlage.


Welcher Erlös ist drin?


Petschick: Der aktuelle Wert (Zeitwert) einer Anlage lässt sich sehr exakt anhand der gut planbaren Zahlungsströme bestimmen. Die Stromerlöse nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden, reduziert um die Ausgaben der PV-Anlage, für die Restlaufzeit der EEG-Vergütung summiert. Dieser Wert wird dann reduziert um einen individuellen Anlagezinssatz, da der Käufer das Geld ja theoretisch wieder anlegen kann. Dies nennt man dann den Barwert der Anlage, der als Verhandlungsgrundlage dienen kann.


Wovon hängt das noch ab?


Petschick: Neben den reinen Zahlenreihen sind selbstverständlich die Qualität der verbauten Komponenten und eine laufende, dokumentierte Wartung wichtig für den Preis. Die Qualität der Komponenten sowie deren regelmäßige Wartung haben auch einen erheblichen Einfluss auf Garantie- und Gewährleistungsansprüche.


Wer ermittelt wie den Wert der Anlage?


Petschick: Für eine erste Preisindikation bietet Milk the Sun ein kosten-loses Online-Rechentool, welches unter www.rechner.solar frei nutzbar ist. Im nächsten Schritt kann man je nach Größe der Anlage einen unabhängigen Sachverständigen mit der Wertermittlung beauftragen. Ansonsten kommt es auf das Geschick des Verkäufers an.


Wie läuft der Verkauf ab?


Petschick: Die zu verkaufende PV-Anlage wird mithilfe einer Eingabemaske in unser Portal kostenlos eingestellt und dann anonymisiert auf unserer Plattform veröffentlicht. Auch sollten aussagefähige Bilder, ausführliche Informationen und ein marktgerechter Preisvorschlag ergänzt werden.Wir prüfen erst den Interessenten auf Seriosität und Bonität und geben die Kontaktdaten des Verkäufers an den Interessenten frei. Ab da verhandeln Verkäufer und Käufer direkt. Kommt es zum Verkauf, erhält Milk the Sun eine Provision vom Käufer in Höhe von 15 € je installierter kW-Leistung bei Anlagen, die vor dem 30.6.2012 ans Netz gegangen sind. Für jüngere Anlagen berechnen wir 10 €/kW.


Wie wird die Anlage in der Regel weiterbetrieben?


Petschick: Bei der Anlage ändert sich meist nur der Eigentümer. Laufende Verträge für Pacht, Wartung, Versicherung und Stromverkauf werden auf den neuen Eigentümer übertragen. Etwaige Grundbucheinträge, wie Grunddienstbarkeiten, werden umgeschrieben.


Gibt es auch Anlagen, die abgebaut und an anderer Stelle wieder errichtet werden?


Petschick: Ja, dies kommt vor, wenn die PV-Anlage die Standfestigkeit des Gebäudes beeinträchtigt, das Dach anderweitig genutzt werden oder das Gebäude abgerissen werden soll. Das Vorgehen lässt das EEG ausdrücklich zu. Der Erwerber behält dabei die gesetzliche Einspeisevergütung der Ursprungsanlage. Hinrich Neumann

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