Die EU-Institutionen Parlament, Ministerrat und Kommission haben sich Mitte Juni auf Vorschläge zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie geeinigt. Die wichtigsten Punkte:
- Ein neues, verbindliches Ziel für erneuerbare Energien für die EU für 2030 von 32 Prozent.
- Ein stabiler Rechtsrahmen für den Eigenverbrauch: Selbstverbrauchsanlagen bis 25 kW sollen von Abgaben und Gebühren ausgenommen werden können.
- Mehr Ambitionen in den Bereichen Transport und Heizen/Kühlen.
- Verbesserte Nachhaltigkeit der Bioenergienutzung.
Dagegen könne der Absatz von herkömmlichem Biodiesel und Bioethanol aus Agrarrohstoffen bis 2030 halbiert werden, befürchtet der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). Nach dem neuen Gesetzesvorhaben sollen erneuerbare Energien im Jahr 2030 einen Anteil von nominell 14 Prozent im Verkehr erreichen. Allerdings können bestimmte Kraftstoffe und Anwendungen wie die Elektromobilität auf Straße und Schiene sowie erneuerbare Energien im Flug- und Schiffsverkehr mehrfach auf das Ziel angerechnet werden. Sie könnten damit herkömmliche Biokraftstoffe aus Agrarrohstoffen aus der Nutzung drängen, sodass ihr möglicher Absatz nach Berechnungen des VDB sinkt.