Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Waldumbau Seelische Gesundheit Steuern in der Landwirtschaft

Aus dem Heft

Flächenausweisung ist kein „Wunschkonzert“

Lesezeit: 1 Minuten

Bei der Ausweisung von Windenergie-Nutzungs­flächen darf sich ein Bundesland nicht nur an den Wünschen der Gemeinden orientieren, sondern muss fachliche Gründe für den Ausschluss von Gebieten anführen. Mit dieser Begründung kippte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig die Regionalplanung in Schleswig-Holstein. Im Rahmen dieser Planung hatten viele Gemeinden zahlreiche Flächen nicht als Windnutzungsflächen ausgewiesen, obwohl sie anhand von fachlichen Kriterien zu Natur-, Sicht- und Lärmschutz geeignet gewesen wären. Die Pläne hätten sich zu sehr an den Wünschen der Gemeinden orientiert, monierten die Richter, es fehlten fachliche Gründe für die Ablehnung. „Wo eine Kommune keine Windkraft will, muss diese auch nicht mit der Paragrafen-Brechstange durchgesetzt werden“, kommentierte Reinhard Christiansen, Landesvorstand des Bundesverban-des Windenergie. Die Rücksicht auf die Gemeinden dürfe kein Planungsfehler sein. Der Verband will jetzt mit der Landesregierung das weitere Vorgehen erörtern. 400 bereits genehmigte Anlagen sollen unabhängig von dem Urteil fertig gebaut werden können.

Die Redaktion empfiehlt

top + Bestens informiert zur EuroTier 2024

Über 60 % sparen + Gewinnchance auf einen VW Amarok sichern!

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.