Bei der Ausweisung von Windenergie-Nutzungsflächen darf sich ein Bundesland nicht nur an den Wünschen der Gemeinden orientieren, sondern muss fachliche Gründe für den Ausschluss von Gebieten anführen. Mit dieser Begründung kippte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig die Regionalplanung in Schleswig-Holstein. Im Rahmen dieser Planung hatten viele Gemeinden zahlreiche Flächen nicht als Windnutzungsflächen ausgewiesen, obwohl sie anhand von fachlichen Kriterien zu Natur-, Sicht- und Lärmschutz geeignet gewesen wären. Die Pläne hätten sich zu sehr an den Wünschen der Gemeinden orientiert, monierten die Richter, es fehlten fachliche Gründe für die Ablehnung. „Wo eine Kommune keine Windkraft will, muss diese auch nicht mit der Paragrafen-Brechstange durchgesetzt werden“, kommentierte Reinhard Christiansen, Landesvorstand des Bundesverban-des Windenergie. Die Rücksicht auf die Gemeinden dürfe kein Planungsfehler sein. Der Verband will jetzt mit der Landesregierung das weitere Vorgehen erörtern. 400 bereits genehmigte Anlagen sollen unabhängig von dem Urteil fertig gebaut werden können.
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