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Grünschnitt für die ­Biogasanlage

Lesezeit: 4 Minuten

Die BBG Donau-Wald in Regen (Bayern) vergärt 15 000 t Landschaftspflegematerial im Jahr. Das ist nur mit einer speziellen Technik möglich.


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Auf dem Gelände der Biokompost Betriebsgesellschaft Donau-Wald in Regen (Bayern) landen jährlich 280 000 m3 Grüngut. Das sind unter anderem Heckenschnitt, Rasenschnitt von Grünflächen oder Straßenbegleitgrün. „Wir haben ein Einzugsgebiet von 4 500 km2, das sich über vier Landkreise erstreckt“, berichtet BBG-Geschäftsführer Michael Buchheit. Die Biomasse wird auf Grüngutsammelplätzen zwischengelagert und mehrmals pro Jahr zur Biogasanlage transportiert, die seit 2008 mit 626 kW elektrischer Leistung am Netz ist.


Dazu wird die Biomasse mit einem Häcksler alle zwei bis sechs Wochen zerkleinert und durchgesiebt. Anschließend bildet die BBG drei Fraktionen:


Material über 60 mm besteht vorwiegend aus Holz und geht in die Verbrennung. Das sind ungefähr 20 % des Materials.


Die Fraktion von 15 bis 60 mm wandert in die Biogasanlage.


Auch die Fraktion unter 15 mm wird vergoren. „Nur im Spätherbst und im Winter, wenn viel Sand dabei ist, kompostieren wir dieses Material“, erklärt Buchheit. Rund 40 % der anfallenden Menge wandert so an der Biogasanlage vorbei. Daraus wird deutlich, dass ein höherer Anteil Landschaftspflegematerial nur mit einem großen Einzugsradius möglich ist.


Grünschnitt wird einsiliert


Das Material wird überwiegend frisch vergoren, aber auch zweimal im Jahr auf dem Gelände der BBG in einem Fahrsilo konserviert. Damit kann die BBG das ganze Jahr hindurch einen Anteil von Landschaftspflegematerial von 70 % der Fütterungsmenge einhalten und erhält deswegen den Bonus für Landschaftspflege in Höhe von 2 Ct je kWh.


Die restlichen 30 % sind nachwachsende Rohstoffe aus der Landwirtschaft: Neben Grassilage setzt die BBG dabei Mais, Ganzpflanzensilage und Getreideschrot ein.


Das Material gelangt über einen Annahmebunker und Förderschnecken in einen liegenden Fermenter mit Haspelrührwerk. In diesem „Pfropfenströmer“ wandert das Substrat mit einem Trockensubstanzgehalt von 30 % langsam durch den Fermenter. Der Vorteil: Frisch zugeführtes Material vermischt sich – anders als bei üblichen Biogasfermentern – nicht kontinuierlich mit dem Fermenterinhalt. Daher kann die Vergärung in verschiedenen Stufen ablaufen, was die Qualität der Vergärung erhöht: Mit dieser Technik ist das Material in nur 14 Tagen komplett vergoren.


Der Methangehalt liegt bei 55 bis 56 % und damit höher als bei landwirtschaftlichen Rohstoffen. Die Gasausbeute schwankt je nach Jahreszeit zwischen 60 und 120 Norm-m3 Biogas je t Frischmasse. „Damit bringen die 70 % Landschaftspflegematerial die Hälfte der Energie“, berichtet Buchheit.


Die Anlage hat insgesamt 4,9 Mio. € gekostet. Damit sie wirtschaftlich läuft, sind sowohl der Bonus für nachwachsende Rohstoffe, der Bonus für Landschaftspflegematerial und der Technologiebonus für die Trockenfermentation nötig. Außerdem erhöht die BBG die Wertschöpfung, in dem sie den Gärrest aus der Anlage separiert, kompostiert und als Blumenerde oder Rasendünger vermarktet.


Auch für Landwirte interessant


Nach Buchheits Ansicht könnten auch Landwirte Landschaftspflegematerial ver­gären. Allerdings sollten sie dabei beachten, dass sich das Material erheblich von anderen Biogassubstraten unterscheidet:


Die Zusammensetzung ist saisonal sehr unterschiedlich. Im Sommer ist der Grünschnitt sehr feucht und bringt eine höhere Biogasausbeute. Im Winter besteht das blattlose Material fast nur aus Holz und ist weniger für die Vergärung geeignet. Daher sind verschiedene Nutzungswege zu erschließen. Außerdem ist es sinnvoll, einen Teil des Materials einzusilieren.


Frisch gehäckseltes Material muss innerhalb von drei Tagen siliert oder gefüttert werden, weil ansonsten der biologische Abbau einsetzt. Daher ist neben der Anlagentechnik auch eine ausgefeilte Logistik wichtig, um das Material möglichst verlustarm kontinuierlich zur Anlage zu transportieren.


Auch wenn Landschaftspflegematerial bonusfähig nach dem EEG ist, muss der Betreiber dennoch eine entsprechende Genehmigung für den Einsatz von Abfällen haben. Denn er fällt beim Einsatz dieses Materials unter das Abfallrecht.


Die Anlage muss technisch in der Lage sein, mit Sand klar zu kommen und Material mit einem hohen Trockensubstanz­gehalt vergären zu können. -neu-

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