Die zweite Stufe der Kleinfeuerungsverordnung (1. BImSchV) schreibt neue Grenzwerte für das Heizen mit Holz vor. Das stellt Kesselhersteller, aber auch Landwirte vor neue Herausforderungen – vor allem beim Feinstaubausstoß. Denn die Kessel müssen nicht nur auf dem Prüfstand unter idealen Bedingungen die Grenzwerte einhalten, sondern auch in der Praxis, wenn der Schornsteinfeger zum Messen kommt.
Auf den ersten Blick wirkt diese Verordnung, die übrigens schon im Jahr 2010 beschlossen wurde, mal wieder wie überbordeter Bürokratismus. Doch sie hat auch etwas Gutes. Denn sie trifft vor allem die kleinen, ineffizienten Öfen und Kamine, die für knapp 80 % des Feinstaubaustoßes aus Holzheizungen verantwortlich sind.
Die neuen Grenzwerte sorgen also dafür, dass das Heizen mit Holz aus der politischen Schusslinie kommt. Denn immer wieder gibt es negative Schlagzeilen über Gesundheitsschäden durch Feinstaub aus Holzfeuerungen, einige Städte diskutieren sogar ein Holzheizverbot.
Dazu kommt: Bei vielen der rund 15 Mio. Hausbesitzer mit einem Ofen oder Kamin im Wohnzimmer steht mehr die Flamme im Vordergrund als die Wärme. So sehr man ihnen den schönen Anblick zum Feierabend gönnt – eine effiziente Holznutzung ist das nicht. Denn wegen der stark gestiegenen Nachfrage gibt es in vielen Regionen Deutschlands kaum noch Reserven bei Waldholz. Davor warnen zumindest Institutionen, wie die Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher, seit längerem.
Das Holz müssen wir daher dringend effizienter nutzen. Die erneuerbaren Energien decken beim Wärmeverbrauch in Deutschland erst einen Anteil von 11 % ab. Holz aus dem Wald kann und muss dabei eine wichtige Rolle spielen. Daher sollte es in effizienten Anlagen mit hohem Wirkungsgrad jenseits der 95 % zum Einsatz kommen – wie in modernen Scheitholz-, Hackschnitzel- oder Pelletkesseln sowie in Öfen mit Anschluss an einen Pufferspeicher im Wärmesystem.
Auch hier setzt die 1. BImSchV wertvolle Signale für einen effizienten Holzeinsatz: Nur mit richtig getrocknetem und gelagertem Brennstoff lassen sich die Staubgrenzwerte einhalten.