Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wirkt sich auch auf Holzgasanlagen aus. Die Einspeisevergütung sinkt von rund 20 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf 13,66 ct/kWh bei Anlagen bis 150 Kilowatt (kW) Leistung. Aus diesem Grund wird der Eigenverbrauch von Strom aus Holzgasanlagen immer interessanter, zeigte eine Diskussionsrunde auf der Tarmstedter Ausstellung. Holzgasanlagen produzieren wie Biogasanlagen im Blockheizkraftwerk Strom und Wärme, nutzen aber als Rohstoff Hackschnitzel oder Holzpellets. Die Anlagen sind für Geflügel- und Schweinehalter, Trocknungsbetriebe oder Betreiber von Nahwärmenetzen interessant. Wichtig ist ein ganzjährig hoher Strom- und Wärmebedarf. Betreiber können alternativ zum EEG auch eine Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz beanspruchen. Dabei erhalten sie pro selbst verbrauchter Kilowattstunde einen Bonus von 5,24 ct/kWh. Allerdings müssen auch Betreiber von Holzgasanlagen bei Eigenverbrauch künftig 30 bis 40 % der EEG-Umlage (zurzeit 6,24 ct, also rund 1,8 ct/kWh) zahlen.
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