Wir hatten vor einem Jahr einen Blitzschaden. Dabei wurden einige der Wechselrichter beschädigt. Laut Versicherung hätten sie einen Überspannungsschutz haben müssen. Das sei in einer Richtlinie festgelegt. Ist das so richtig? Und worauf sollte man beim Kauf einer Anlage achten? Josef J. aus G.
Die VdS-Richtlinien „Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz“ und „Technischer Leitfaden Photovoltaikanlagen“ sind unverbindlich. Wenn eine Versicherung deren Einhaltung aber im Vertrag fordert, werden sie bindend. Auch die VDE-Richtlinie 0185 Teil 305-3 schreibt einen Überspannungsschutz nicht zwingend vor. War auf dem Gebäude vor der Errichtung der Photovoltaik kein Blitzschutz installiert und erhöht die Anlage das Risiko eines Blitzschlages nicht, müssen Sie auch keinen Blitzschutz errichten. Wichtig ist, dass Ihr Planer vor dem Kauf der Anlage die VDE-Richtlinie 0185 kennt und anwendet. Außerdem sollten Sie die Bedingung der Versicherung einhalten. Björn Hemmann, Deutsche Gesellschaft Sonnenenergie