Biogasanlagenbetreiber erhalten für Mais, Getreide, Leguminosen oder andere speziell angebaute Energiepflanzen keinen Landschaftspflegebonus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das hat das Bundesumweltministerium (BMU) Ende November auf der Internetseite des Ministeriums klargestellt.
In der Vergangenheit hat es dazu immer wieder Mißverständnisse oder Fehlinterpretationen gegeben. Fälschlicherweise wurde z.B. angenommen, dass Mais bonusberechtigt ist, wenn er zusammen mit Grasuntersaaten auf Flächen in Agrarumweltprogrammen angebaut wird.
Dem schob das BMU jetzt einen Riegel vor. Als Landschaftspflegematerial zählen nur die Pflanzenbestandteile, die bei der Landschaftspflege anfallen.
Das BMU bestätigte damit auch eine Empfehlung der Clearingstelle EEG. Erste Netzbetreiber denken jetzt über Rückforderungen nach.
Den Bonus in Höhe von 2 Cent je Kilowattstunde können Anlagenbetreiber beantragen, die unter das EEG 2009 fallen.