Photovoltaik-Anlagen dürfen auch künftig nicht auf Ackerflächen gebaut werden. Es bleibt bei den bisherigen Regeln.
Ausnahme: Die Regierung will nach dem neuen Ausschreibungsverfahren den Bau von max. zehn Anlagen pro Jahr auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten erlauben. Das geht aus einem Verordnungs-Entwurf für das Ausschreibungsverfahren hervor.
Das neue Modell will die Große Koalition bereits ab Februar testen. In zwei Jahren könnte es dann die bisherige Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ablösen.
Zunächst wollte die große Koalition den Bau von neuen Anlagen auf bis zu 800 ha zulassen. Der Deutsche Bauernverband sah dadurch wertvolle Ackerflächen in Gefahr. Darauf hat die Regierung mit dem überarbeiteten Entwurf reagiert.
Allerdings gehen die Ausnahmeregelungen einigen Politikern der CDU/CSU-Fraktion zu weit. Sie fordern ein generelles Verbot für den Bau der Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen.