Der bayerische Landtag hat Mitte November nach einer hitzigen Debatte die umstrittene 10H-Regelung beschlossen. Danach dürfen Windenergieanlagen nur noch gebaut werden, wenn der Abstand zur nächsten Wohnbebauung das Zehnfache der Anlagenhöhe beträgt.
Die Oppositionsfraktionen haben angekündigt, gegen die Regelung vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Auch die Bürgergemeinschaft „Pro Windkraft“, der 150 Bürger, Verbände und Unternehmen angehören, will noch in diesem Jahr vor dem bayerischen Verfassungsgericht eine Klage einreichen. Denn bei einer typischen, 200 m hohen Anlage würde der Abstand 2 000 m betragen. Das wird die Wind-energie in Bayern faktisch zum Erliegen bringen, da es kaum geeignete Standorte gibt. Geringe Abstände sind zwar möglich, wenn sich Nachbarkommunen darauf einigen. Allerdings können die Kommunen mit einem Veto auch den Bau in der Nachbarkommune verhindern.