Der Landkreis Steinfurt (Nordrhein-Westfalen) hat Leitlinien für einen richtigen Bürgerwindpark erstellt:
- Alle Gruppen im Umfeld werden am Projekt beteiligt. Das sind: Grundeigentümer, Landwirte, Anwohner, Bürger, Gemeinden, kommunale Einrichtungen.
- Die nicht direkt profitierenden Flächeneigentümer, Anwohner und sonstigen Betroffenen sollen fair einbezogen werden.
- Bürger sollen direkt beteiligt werden: Der überwiegende Anteil des Eigenkapitals soll in der Hand der Personen sein, die keine Flächen in der Windvorrangzone besitzen.
- Mehrheitsbeteiligungen sind zu vermeiden.
- Die Mindestbeteiligung soll gering sein (ab 1 000 €).
- Regionale Stadtwerke werden als Vermarktungspartner einbezogen.
- Regionale Sparkassen/Volksbanken werden zur Finanzierung des Fremdkapitals bzw. der Einzelanlagen einbezogen.