Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Wolf Maisernte Gülle und Wirtschaftsdünger

topplus Aus dem Heft

„Nachfrage nach Strom- lieferverträgen steigt“

Lesezeit: 5 Minuten

Claus Urbanke vom Stromhandelsunternehmen Statkraft erläutert, welche Chancen neue und alte Wind- und Solaranlagen im Strommarkt jetzt haben.


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ihr Unternehmen, mit den Wurzeln in Norwegen, ist seit vielen Jahren in der Stromvermarktung tätig. Mittlerweile planen Sie auch eigene Wind- und Solarparks. Was waren die Gründe?


Urbanke: Wir sind hier in Deutschland vor 2,5 Jahren in die Projektentwicklung eingestiegen. Wir hatten bis dato schon sehr gute Erfahrungen mit dem PPA-Geschäft (Power-Purchase-Agreement), also mit Stromlieferverträgen gemacht, vor allem bei neuen, förderfreien Solarparks. Dieses Segment entwickelt sich sehr stark im Solarbereich, wird aber auch bei Windparks eine Rolle spielen.


Wer kauft Strom aus PPA-Verträgen?


Urbanke: In erster Linie kaufen große Industriebetriebe den Solarstrom aus den Anlagen so, wie er produziert wird und stellen ihn in den eigenen Bilanzkreis ein. Die Entwicklung hat seit ca. zwei Jahren an Bedeutung gewonnen. Wir dimensionieren mit dem Kunden die PPA-Liefermenge so, dass er möglichst viel von dem Strom direkt verbrauchen kann. Diesen Strom bekommt er dann zu festen, frei ausgehandelten Preisen. Den Rest muss er klassisch dazu kaufen. Ob es auch Grünstrom aus erneuerbaren Energien oder Graustrom von der Börse ist, entscheidet der Kunde.


Inwiefern treibt der aktuell stark gestiegene Strompreis die Entwicklung?


Urbanke: Früher haben Unternehmen PPA-Verträge abgeschlossen, um damit ihre Nachhaltigkeitsstrategie zu erfüllen. Mittlerweile sehen wir aber auch, dass sich die Unternehmen mit erneuerbaren Energien unabhängiger machen wollen. Zudem ist Solar- und Windstrom günstiger als konventioneller Strom zu Großhandelskonditionen. Viele setzen aber auch auf eine eigene Solaranlage.


Inwiefern könnte ein Unternehmen den Solarstrom auch komplett abnehmen und die Mengen, die es nicht braucht, in einen eigenen Speicher laden? Ist das wirtschaftlich?


Urbanke: Das ist genau wie bei Privathaushalten mit PV-Anlage auf dem Dach oder wie im landwirtschaftlichen Betrieb durchaus möglich. Man hat dadurch eine höhere Eigenverbrauchsquote, allerdings noch keine vollständige Autarkie. Bei Gewerbe- oder Industriebetrieben kann sich ein Stromspeicher auch auf anderem Wege rechnen, z.B., indem man damit das Nachfrageprofil glättet, also einen temporär hohen Stromverbrauch vermeidet, der dadurch entsteht, wenn viele Maschinen gleichzeitig in Betrieb sind. Ebenso kann der Speicher als Backup bei Stromausfall dienen.


Wie bewerten Sie die Lösung, Elektrolyseure als Verbraucher zu verwenden, um überschüssigen Solar- oder Windstrom in Wasserstoff umzuwandeln?


Urbanke: Das ist politisch gewollt und auch bereits möglich. Aber aktuell sind die Erzeugungskosten für ‚grünen‘ Wasserstoff noch zu hoch. Dafür müsste der CO2-Preis weiter steigen und damit der Preis für Wasserstoff aus konventionellen Quellen wie Erdgas. Mit zunehmender Industrialisierung bei der Produktion von Elektrolyseuren gehen wir aber davon aus, dass grüner Wasserstoff mittelfristig günstiger wird als fossiler.


Können auch AgriPV-Anlagen von PPA-Verträgen profitieren?


Urbanke: Das ist schwierig. Denn die Baukosten sind bei diesen Anlagen höher als bei klassischen Solarparks, und damit auch die Stromerzeugungskosten. Agri-PV-Anlagen können daher nur schwer mit herkömmlichen Freiflächen-Solarparks konkurrieren.


Bei klassischen Solarparks ist aber eine landwirtschaftliche Produktion gar nicht oder nur eingeschränkt möglich. Wie löst man aus Ihrer Sicht die Flächenkonkurrenz?


Urbanke: Es gibt selbst in dem dicht besiedelten Deutschland noch viele Flächen, die sich zur Stromerzeugung eignen, ohne dass sie in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung treten. 2% der landwirtschaftlichen Nutzfläche liegt brach, auf 14 % werden Energiepflanzen angebaut. Wenn man schon einen Teil davon für die Photovoltaik nutzt, ließen sich Anlagen im dreistelligen Gigawattbereich installieren. Dazu kommen Flächen mit geringer Bodenqualität wie die leichten Sandböden in Nordostdeutschland, die immer schwerer zu bewirtschaften sind und für die Solarstromerzeugung eine attraktive Alternative ist. Hier gehen wir zunehmend auf Gemeinden zu und suchen nach Flächen, die wenig attraktiv für die Landwirtschaft sind.


Was sind für Sie für ein PPA-Projekt geeignete Standorte?


Urbanke: Das hängt von der Sonneneinstrahlung, den Netzanschlusskosten, der nötigen Erschließung, der Flächengröße, dem Flächenzuschnitt und anderen Faktoren ab. Wir bieten Eigentümern an, ihre Flächen unverbindlich auf Eignung zu überprüfen.


Inwiefern können PPA-Verträge auch für neue Windenergieanlagen interessant sein?


Urbanke: Auch das ist möglich. Seit dem Jahr 2020 fallen ja jährlich viele Anlagen aus der EEG-Förderung. Für sie bleiben PPA auch in den nächsten Jahren eine wichtige Vermarktungsoption. Im Moment sind aber die Strompreise am Großhandelsmarkt so hoch, dass es sich auch für Neuanlagen lohnt, Festpreis-PPA abzuschließen. Hier erleben wir zwei Strategien am Markt: Während im Solarbereich erste Betreiber ganz auf das EEG verzichten und damit nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen und somit auch keine Einschränkungen bei der Flächenauswahl haben, sichern sich andere Betreiber, z.B. von Windparks, mit dem EEG nach unten hin ab. Sie nehmen also an Ausschreibungen teil. Würde der Marktpreis für den Strom unter den Zuschlag für die EEG-Vergütung, also den sogenannten anzulegenden Wert, fallen, bekommt der Betreiber immer diese Vergütung ausgezahlt. Da er ohnehin einen Direkt-vermarktungsvertrag abschließen muss, kann er aber auf jeden Fall von den hohen Stromerlösen wie im Moment profitieren.


Aber greift dann nicht das Doppelvermarktungsverbot im EEG, wenn er den Strom gleichzeitig an ein Indus-trieunternehmen liefert?


Urbanke: Ja, hier muss man unterscheiden: Bei einem klassischen PPA-Vertrag, bei dem wir den Strom aus einer bestimmten Anlage 1:1 an einen Industriekunden liefern und dieser mit der Herkunft des Stroms Werbung macht, darf der Betreiber keine EEG-Vergütung erhalten. Das wäre eine unzulässige Doppelvermarktung. Möchte ein Unternehmen dezidiert „Grünstrom“ kaufen, muss es neben der Stromlieferung auch die entsprechenden Herkunftsnachweise einkaufen. Diese Herkunftsnachweise werden genau bilanziert. Anlagen, die die EEG-Förderung kassieren, können keine Herkunftsnachweise liefern, das können nur Anlagen außerhalb des EEG.


Ihr Kontakt zur Redaktion:hinrich.neumann@topagrar.com

Die Redaktion empfiehlt

top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuellen Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.