Die Vergärung von Landschaftspflegematerial ist nur wirtschaftlich, wenn der Betreiber der Biogasanlage eine Entlohnung für die Pflege der Biotopflächen bekommt. Auch sollte die Anlage mindestens 30 % Gülle einsetzen und nicht größer als 150 kW sein, damit der Betreiber die Vergütung nach dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009) optimal ausschöpft. Zu diesem Schluss kommt Berater Christian Letalik von CARMEN e.V. aus Straubing (Bayern).
Wie Letalik auf dem Otti Symposium Bioenergie in Bad Staffelstein erläuterte, hat die EEG-Clearingstelle vielen Landwirten Mut gemacht, Landschaftspflegematerial zu vergären und dafür den neuen Bonus von 2 Cent je kWh nach dem EEG zu kassieren. Laut Clearingstelle soll der Betreiber den Bonus bekommen, wenn er zu mehr als 50 % u.a. Mähgut von Naturschutzflächen einsetzt.
Allerdings können die Kosten für Ernte, Transport und Silierung des Materials bei 20 bis 40 €/t liegen und damit in der gleichen Größenordnung wie die Kosten für Silomais. Dagegen liefert das Material deutlich weniger Gasausbeute als Mais. Dazu kommt höherer Rühr- und Pumpaufwand in der Biogasanlage.