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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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Naturschutz-Gras: Schwieriger Rohstoff

Lesezeit: 1 Minuten

Die Vergärung von Landschaftspflegematerial ist nur wirtschaftlich, wenn der Betreiber der Biogasanlage eine Entlohnung für die Pflege der Biotopflächen bekommt. Auch sollte die Anlage mindestens 30 % Gülle einsetzen und nicht größer als 150 kW sein, damit der Betreiber die Vergütung nach dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009) optimal ausschöpft. Zu diesem Schluss kommt Berater Christian Letalik von CARMEN e.V. aus Straubing (Bayern).


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Wie Letalik auf dem Otti Symposium Bioenergie in Bad Staffelstein erläuterte, hat die EEG-Clearingstelle vielen Landwirten Mut gemacht, Landschaftspflegematerial zu vergären und dafür den neuen Bonus von 2 Cent je kWh nach dem EEG zu kassieren. Laut Clearingstelle soll der Betreiber den Bonus bekommen, wenn er zu mehr als 50 % u.a. Mähgut von Naturschutzflächen einsetzt.


Allerdings können die Kosten für Ernte, Transport und Silierung des Materials bei 20 bis 40 €/t liegen und damit in der gleichen Größenordnung wie die Kosten für Silomais. Dagegen liefert das Material deutlich weniger Gasausbeute als Mais. Dazu kommt höherer Rühr- und Pumpaufwand in der Biogasanlage.

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