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Neuanlagen nicht mehr rentabel

Lesezeit: 4 Minuten

Die Biogaspläne der Regierung sind mit deutlichen Ertragseinbußen für die Anlagenbetreiber verbunden. Das zeigen erste Berechnungen.


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Die Vergütung senken, die Anforderungen verschärfen. Das sind in Kurzform die Vorschläge aus dem Bundeswirtschaftsministerium für die Neuordnungen der Biogasbranche im Zuge der EEG-Novelle.


Wie sich diese Maßnahmen auswirken könnten, zeigen erste Berechnungen von Dr. Arne Dahlhoff und seiner Kollegin Laura Lohmann von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Dazu haben die beiden ausgerechnet, wie hoch der Überschuss einer Biogasanlage mit 250 Kilowatt (kW) nach dem derzeit noch gültigen EEG ausfällt und wie hoch die Verluste wären, wenn die Vorschläge aus dem Gesetzentwurf in die Tat umgesetzt werden.


Ausgangslage:

Volker Winkelmann (Name frei erfunden) kann 1 700 t Rindermist, 2 500 t Rindergülle (90 Kühe) und 3 600 t Mais (75 ha) für die Biogasproduktion zur Verfügung stellen. Das reicht aus, um die 250-kW-Anlage auszulasten. Nach dem derzeit gültigen Rechtsrahmen erhält er dafür nicht nur eine Grundvergütung, sondern auch noch Boni für den Einsatz von Energiepflanzen, Gülle und Mist. Insgesamt stehen ihm in diesem Fall 19,59 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) zu. Die Einnahmen daraus summieren sich auf etwa 407 000 €/Jahr. Dem stehen aber Kosten in Höhe von 389 000 € im gleichen Zeitraum gegenüber. Winkelmann bleibt somit ein Überschuss von rund 18 000 €/Jahr.


Sollte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sich mit seinen Plänen durchsetzen und Winkelmann würde seine Anlage erst nach dem 31.07.2014 in Betrieb nehmen, müsste er mit deutlichen Einbußen rechnen. Das liegt nicht nur an der leicht gesunkenen Grundvergütung, sondern vor allem daran, dass die Regierung die Boni für die Energiepflanzen und den Wirtschaftsdünger streichen will. Winkelmann könnte sich daher nur 12,97 ct/kWh auf der Haben-Seite gutschreiben.


Gabriels Entwurf ist außerdem so konstruiert, dass Winkelmann faktisch dazu gezwungen ist, sich künftig nach Angebot und Nachfrage zu richten (Direktvermarktung). Dafür muss er allerdings ein etwa doppelt so großes Blockheizkraftwerk installieren, da er in sehr viel kürzerer Zeit die gleiche Menge Gas verstromen muss wie bei einem Rund-um-die-Uhr-Betrieb. Die Investitionskosten und die Abschreibung fallen daher etwas höher aus. Im Gegenzug erhält er vom Staat einen Zuschlag von 40 Euro je Kilowatt installierter Leistung.


Deutliche Verluste:

Dennoch fallen die Einnahmen unterm Strich deutlich niedriger aus als nach dem derzeit gültigen Gesetz: Anstatt der 407 000 € stehen nur 290 000 € zur Verfügung, um die übrigen Kosten zu decken. Für Winkelmann wären die Vorschläge aus dem Bundeswirtschaftsministerium daher ein Minusgeschäft. Er würde jedes Jahr einen Verlust von 113 000 € einfahren.


Das hat auch der Fachverband Biogas erkannt und daher eine Grundvergütung von 19 ct/kWh und eine Aufstockung der Flexprämie von 130 €/kW gefordert. Voraussetzung dafür: Winkelmann muss mindestens 60 % Gülle, Mist, Jauche, Futterreste und/oder rein pflanzliche Nebenprodukte einsetzen (gemessen an der Masse). Außerdem darf nie mehr als 30 Masseprozent von einer Fruchtart zum Einsatz kommen und kein Mais.


Unter diesen Voraussetzungen würde sich für Winkelmann ein Problem ergeben: Der Biogaserzeuger muss den Mais in seiner Ration durch andere Substrate ersetzen, z. B. durch Getreidekörner (575 t), Getreide-GPS und Grassilage. Zum Verständnis: Das relativ teure Getreide ist notwendig, weil der Gülleanteil gemessen an der gesamten Substratmenge mind. 60 % betragen muss. Das heißt: Um den energiereichen Mais zu ersetzen, ist ein vergleichbares Substrat erforderlich, was allerdings die Futtermenge nicht deutlich erhöht. Denn andernfalls hätte die Gülle – relativ betrachtet – einen zu geringen Anteil an der gesamten Futtermenge. Daher fällt für Winkelmann die Wahl auf Getreide.


Die Substratkosten steigen dadurch an, aber die höhere Vergütung als auch die höhere Flexprämie machen sich ebenfalls bemerkbar. Dennoch schneidet auch diese Variante schlecht ab: Unterm Strich klafft ein Minus in Höhe von 22 000 €.


Mehr Gülle notwendig:

Um das relativ teure Getreide zu ersetzen, könnte Winkelmann auch mehr Rindergülle und Zwischenfrüchte einsetzen. Die Gülle kann er beispielsweise von seinen Nachbarn zukaufen (8 € pro m3). Dadurch sinken die Ausgaben auf 415 000 €. Ihm bliebe ein Überschuss von 14 000 €/Jahr.

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