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08/10: Solarkürzungen in trockenen Tüchern

Nach langem Ringen haben sich Bundestag und Bundesrat auf eine gemeinsame Linie für die Solarkürzungen geeinigt: Rückwirkend wird zum 1. Juli die Vergütung für Aufdachanlagen um 13 % Prozent gesenkt. Anlagen, die nach dem 30. September in Betrieb gehen, müssen nochmals mit einer um 3 % geringeren Vergütung leben.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach langem Ringen haben sich Bundestag und Bundesrat auf eine gemeinsame Linie für die Solarkürzungen geeinigt: Rückwirkend wird zum 1. Juli die Vergütung für Aufdachanlagen um 13 % Prozent gesenkt. Anlagen, die nach dem 30. September in Betrieb gehen, müssen nochmals mit einer um 3 % geringeren Vergütung leben. Auch die Vergütung für Freiflächenanlagen soll rückwirkend zum 1. Juli um 12 % sinken. Wer nach dem 30. September einen Solarpark installiert, muss ebenfalls mit einer um 3 % geringeren Vergütung kalkulieren. Anlagen auf Mülldeponien oder ehemaligen Militäranlagen müssen rückwirkend zum ersten Juli eine Kürzung um 8 % verkraften, am ersten Oktober sinkt die Vergütung dann noch einmal um 3 %. Das Verbot von Freiflächenanlagen auf Ackerflächen bleibt bestehen. Die Regelungen für den Selbstverbrauch wurden ebenfalls nicht mehr angetastet. Lesen Sie hierzu auch die Meldung in der top agrar-Ausgabe 6/2010, Seite 102. Was die Pläne konkret für die Praxis bedeuten, hat Stefan Blome von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen berechnet. Dabei wurden folgende Annahmen unterstellt:

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- Kalkuliert wurde mit einer 30-Kilowatt-Anlage (schlüsselfertig). - Die Anlage geht am 1. September 2010 in Betrieb. - Die Vergütung je Kilowattstunde beträgt 34,05 Cent. - Es soll eine Gesamtkapitalrendite von 7 % erzielt werden. - Die Anlage wird zu 100 % fremdfinanziert. - In der Kalkulation wurde eine Inflation von 2 % berücksichtigt. - Die Leistung der Module sinkt jedes Jahr um etwa 0,4 %. - Für Versicherungen, Wartungen, Reparaturen und Steuern werden auf die gesamte Laufzeit von 20 Jahren 1,3 % des gesamten Investitionssumme fällig. - Der Kredit muss sofort zurückgezahlt werden, es ist kein tilgungsfreies Jahr vorgesehen.


Die Kalkulation haben wir für drei Standorte mit unterschiedlicher Sonneneinstrahlung berechnet:


Norddeutschland: 800 Kilowattstunden je Kilowatt Anlagenleistung Mitteldeutschland: 900 Kilowattstunden je Kilowatt Anlagenleistung Süddeutschland: 1000 Kilowattstunden je Kilowatt Anlagenleistung


Das Ergebnis:


- Süddeutschland: Hier darf die schlüsselfertige Komplettanlage nicht mehr als 3.020 € pro Kilowatt kosten, um auf eine Gesamtkapitalrendite von 7 % zu kommen. - Mitteldeutschland: Bei einer Einstrahlung von 900 Kilowattstunden je Kilowatt Anlagenleistung liegt die Schmerzgrenze bei 2.719 € für das Kilowatt. - Norddeutschland: Wer hier eine Anlage installieren möchte, sollte nicht mehr als 2.417 € investieren.


Ab dem 1. Oktober dieses Jahres sinkt die Vergütung dann noch einmal um 3 %. Das heißt für unsere drei Beispiele: Wer ab diesem Zeitpunkt seine Anlage in Betrieb nimmt, muss noch einmal günstiger einkaufen, um eine ausreichende Rendite erzielen zu können.


- Süddeutschland: Hier dürfen es nicht mehr als 2.917 € für das Kilowatt Anlagenleistung sein. - Mitteldeutschland: Die Investition sollte nicht mehr als 2.625 € je Kilowatt Anlagenleistung betragen. Eine weitere ausführliche Berechnung zur Frage, was eine komplette Photovoltaikanlage ab Oktober kosten darf, finden Sie bei der


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