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Neue Vorschrift: Fast alle Wechselrichter betroffen !

Lesezeit: 3 Minuten

Hunderttausende Wechselrichter werden in den kommenden Monaten von den Netzbetreibern umgerüstet. Welche Rechte und Pflichten Sie haben, lesen auf den folgenden Seiten.


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Nun ist es amtlich: Bis spätestens Ende 2014 müssen die meisten Solarstromanlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung umgerüstet werden. Das sieht das jetzt geänderte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Bis zu 300 000 Anlagen könnten davon betroffen sein, schätzt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW).


Hintergrund der Regelung ist die so genannte 50-Hertz-Problematik. Normalerweise beträgt die Frequenz im Stromnetz genau 50 Hertz. Wenn allerdings mehr Strom eingespeist als verbraucht wird, steigt sie an. Herkömmliche Wechselrichter erkennen das und trennen die Solaranlage bei einer Frequenz von 50,2 Hertz und höher vom Netz. Das ist zwar von den Netzbetreibern so gewollt, weil andernfalls ein Stromausfall droht, allerdings sind derzeit so viel Solaranlagen am Netz, dass das schlagartige Abschalten der Anlagen die Energieversorger ebenfalls in große Schwierigkeiten bringen würde.


Es fehlen im Fall der Fälle unter Umständen binnen einer Sekunde viele Gigawatt Kraftwerksleistungen, die selbst Reservekraftwerke so schnell nicht ersetzen können. Folge: Es kann zum großflächigen Ausfall des Stromnetzes kommen – dem so genannten Black-out.


Daher sollen die Netzbetreiber Zugriff auf Ihre Anlage erhalten und bei einer Überlastung der Stromleitungen die Leistung Ihrer Anlage an die Erfordernisse im Netz anpassen dürfen. Das wichtigste dazu haben wir in fünf Fragen und Antworten zusammengefasst.


Nach dem Gesetz gilt die Vorschrift für folgende Anlagenklassen:


  • Alle Betreiber, deren Anlage eine Leistung von mehr als 10 Kilowatt hat und an das Niederspannungsnetz angeschlossen ist (zum Beispiel am Hausanschluss). Laut BSW sind nur Anlagen davon betroffen, die nach dem 31. August 2005 und vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb gegangen sind.
  • Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung sind hingegen dann umzurüsten, wenn diese nach dem 30. April 2001 und vor 1. Januar 2012 ans Netz angeschlossen wurden.
  • Ebenfalls betroffen sind laut Bundesverband ans Mittelspannungsnetz angeschlossene Anlagen mit über 30 Kilowatt Leistung, die nach dem 30. April 2001 und vor dem 1. Januar 2012 den Betrieb aufgenommen haben.


Wenn noch nicht geschehen, erhalten Sie Post vom Netzbetreiber, bei dem Ihre Anlage registriert ist. Darin finden Sie einen Bogen, den Sie umgehend ausfüllen und an die angegebene Adresse zurückschicken. Der Netzbetreiber wertet diesen Bogen aus und wird dann eine Firma mit der Umrüstung beauftragen. Diese schlägt Ihnen dann einen Termin für die Arbeiten an Ihrer Anlage vor.


Beachten Sie: Wenn Sie diesen Termin nicht einhalten können, vereinbaren Sie umgehend einen neuen und achten Sie auf eventuelle Fristen in den Schreiben.


In diesem Fall sind Sie nicht von der Umrüstung betroffen. Sicherheitshalber können Sie auch bei Ihrem Netzbetreiber nachfragen.


In der Regel wird nur die Software des Wechselrichters aktualisiert. Es ist in der Regel kein Umtausch der Geräte nötig. Der Bundesverband der Solarwirtschaft schätzt die Kosten dafür auf rund 200 bis 300 Euro bei einer Anlage mit 10 Kilowatt Leistung. Je größer die Anlage und je mehr Wechselrichter vorhanden sind, desto teurer wird der Prozess. Zahlen müssen Sie das aber nicht. Die Kosten werden auf die Netzentgelte und EEG-Umlage umgelegt.


Nein, verspricht zumindest der Bundesverband Solarwirtschaft. Allerdings sollten Sie die Arbeiten einem Fachmann überlassen. Experten raten auch davon ab, selbst eine Elektrofachkraft mit den Arbeiten zu beauftragen. Sollten nämlich dadurch Mehrkosten im Vergleich zum Vorschlag des Netzbetreibers entstehen, müssten Sie diese selber zahlen.


Ein Ausgleich für die entgangene Vergütung während der Arbeiten steht Ihnen im Übrigen nicht zu.D. Rolink

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