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Neues Gesetz zur Elektromobilität

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskabinett hat im September ein Elektromobilitätsgesetz verabschiedet. Damit will die Bundesregierung Elektro-, effiziente Hybrid- sowie Brennstoffzellenfahrzeuge fördern. Heute fahren rund 100 000 Elektrofahrzeuge in Deutschland. Das ist erst ein Anteil von 0,2?% am Gesamtmarkt der Pkw (44 Mio.). Mit dem Gesetz sollen die Kommunen u. a. freie Hand bei der Förderung vor Ort bekommen. Sie dürfen Fahrern von Elektrofahrzeugen z. B. kostenloses Parken, die Zufahrt zu sonst gesperrten Bereichen oder die Nutzung von Busspuren erlauben. Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten.


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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt das Gesetz: Elektrofahrzeuge könnten die Feinstaubbelastung stärker senken als die mit großem Verwaltungsaufwand eingeführten Umweltzonen.


Erst kürzlich hat das Ökoinstitut in der Studie „eMobil 2050“ errechnet, dass beim verstärkten Einsatz von Elektrofahrzeugen die Treibhausgas-emissionen im Verkehr gegenüber 1990 um fast 90 % sinken könnten – allerdings nur, wenn der Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Auch darum müssten die erneuerbaren Stromquellen stärker ausgebaut werden, fordern die Wissenschaftler.


In Ulm ist unterdessen Ende September das weltweit einzigartige Forschungslabor eLAB zur Herstellung großer Lithium-Ionen-Zellen eingeweiht worden. Hier wollen Unternehmen wie BASF, Daimler, Bosch oder Siemens die Akkutechnologie für Elektrofahrzeuge voranbringen. Die Bundesregierung will das Know-how für E-Mobilität in Deutschland ausbauen und hat daher das eLAB mit knapp 26 Mio. € gefördert.

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