Ich habe eine Windenergieanlage mit 800 kW, die im Jahr 2011 ans Netz gegangen ist. Mein Energieversorger (Bayernwerk) sagt, dass ich die Anlage nicht beim Anlagenregister melden muss, könne aber keine Garantie dafür geben. Da ich keine Frist versäumen will, würde ich gern wissen, ob und bis wann ich die Anlage bei der Bundesnetzagentur melden muss. Manfred H. aus B.
Grundsätzlich müssen Sie zunächst nur die Erneuerbare-Ener-gien-Anlagen bei dem von der Bundesnetzagentur geführten Anlagenregister melden, die nach dem 01.08.2014 neu in Betrieb genommen worden sind. Nach der Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) besteht aber auch bei Bestands-windenergieanlagen unter Umständen eine Meldepflicht. Das gilt für Anlagen, die nach dem 31.12.2009 und vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen worden sind und die nach dem 31.07.2014 erstmals die Verlängerung der Anfangsvergütung in Anspruch nehmen.
Dr. Christoph Richter, Rechtsanwalt