In Schleswig-Holstein sollen mehrere hundert Landwirte die Solarstromvergütung zurückzahlen. Denn der Netzbetreiber „Schleswig-Holstein Netz AG“ hat festgestellt, dass viele Anlagen nicht bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet sind. Das ist aber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Pflicht. Wie im EEG vorgesehen, will die SH Netz daher statt der sonst üblichen Vergütung in Höhe von etwa 10 bis 19 ct (je nach Inbetriebnahmedatum) pro Kilowattstunde (kWh) nur den Börsenstrompreis von 3 bis 5 ct/kWh zahlen für die Zeit, in der die Anlage ohne Anmeldung lief. Die Differenz sollen die Bauern zurückzahlen. Der Börsenstrompreis reicht für die Finanzierung nicht aus. Auch die Banken sind daher sehr besorgt.
Betroffen sind Anlagen, die nach dem 1. April 2012 in Betrieb gegangen sind – das Datum, an dem das EEG 2012 in Kraft trat. Seit dieser Zeit erhalten die Betreiber erst dann die EEG-Vergütung, wenn sie ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) angemeldet haben. „Zu der Korrektur der Abrechnung ist die Schleswig-Holstein Netz AG gesetzlich verpflichtet“, teilt ein Sprecher der Netz AG mit.
„Die Rückforderungen belaufen sich auf wenige 1 000 bis über 100 000 € pro Betreiber, einige stehen vor einer Katastrophe“, beschreibt Rechtsanwalt Jens-Ulrich Kannieß aus Meldorf, der bereits über 100 Mandanten in dieser Sache vertritt. Er rät den Landwirten dringend, die Meldung bei der BNetzA nachzuholen. Seiner Einschätzung nach haben viele Landwirte die Bedeutung der Meldung bei der BNetzA schlicht unterschätzt. Er schließt aber nicht aus, dass den Netzbetreiber auch eine Mitschuld trifft. Andere Netzbetreiber hätten sich vor der Auszahlung der Vergütung die Bestätigung der BNetzA vorlegen lassen. Die Schleswig-Holstein Netz AG hat das nicht oder nicht konsequent gemacht. Kannieß prüft zumindest weitere rechtliche Schritte.