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Solar-Versicherung: Decken Sie alle Risiken ab!

Lesezeit: 7 Minuten

Nicht jede Versicherung schützt Ihre Solaranlage ausreichend. Welche Klauseln im Vertrag auf jeden Fall enthalten sein sollten,erklärt Versicherungsexperte Heinz Liesenberg.


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Bei der Wahl der richtigen Versicherung sollten Sie den Vertrag vor dem Abschluss genau prüfen. Denn die Zahl der Anbieter von Solarversicherungen nimmt zu, der Markt ist inzwischen sehr unübersichtlich geworden. Nicht jede Versicherung bietet Ihnen einen ausreichenden Schutz.


Eine Solarversicherung schützt Ihre komplette Anlage, bestehend aus Modulen, Aufständerung, Wechselrichter, Einspeisezähler, Laderegler und Spannungsschutzeinrichtungen, Gleich- und Wechselstromkabel.


Wichtig: Schließen Sie nur Neuwertversicherungen ab, wie sie in der Regel Solar- oder Elektronikversicherungen anbieten. Denn im Schadensfall ersetzt die Versicherungsgesellschaft die Kosten, um die Anlage wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Im Teilschadensfall sind das die Reparaturkosten und die Kosten für die Ersatzteile, im Totalschadensfall der Neuwert der Anlage. Achtung: Maschinenbruchversicherungen sind in der Regel Zeitwertversicherungen. Die Versicherungsgesellschaften nehmen schon nach wenigen Tagen Abzüge für den Zeitwert vor. Ob eine Neuwertversicherung vorliegt, zeigt der Versicherungsvertrag.


Optimal versichern Sie Ihre Photovoltaikanlage über eine Allgefahrenversicherung. Zwar kann man die Anlage auch über die Hausrat- oder Gebäudeversicherungen schützen lassen. Doch diese erfassen nur bestimmte Schäden durch Wasser, Sturm und Hagel sowie den Einbruchdiebstahl. Bei der Allgefahrenversicherung trägt der Versicherer alle Gefahren, denen die Anlage während der Dauer der Versicherung ausgesetzt ist. Dazu zählen einfacher Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Totalschaden oder Beschädigungen. Bei diesem Versicherungstyp gibt es nur einen Negativkatalog über die Gefahren, die nicht versichert sind.


Damit Sie den richtigen Schutz für Ihre Anlage finden, sollten Sie außerdem auf folgende Klauseln im Vertrag achten:


1. Versicherungssumme


Sie ist das Maß aller Dinge, denn die Versicherung zahlt beim Totalschaden nur bis zur Höhe der Versicherungssumme.


Die richtige Versicherungssumme setzt sich aus den Netto-Investitionskosten zuzüglich Montagekosten zusammen. Daher ist es wichtig, dass alle Komponenten Ihrer Anlage in der Versicherungssumme auch berücksichtigt sind. Wenn Sie beispielsweise elektronische Diebstahlsicherungen haben, können diese in die Police eingeschlossen werden, müssen aber auch in der Versicherungssumme berücksichtigt sein.


Tipp: Wenn Sie sicher sein wollen, reichen Sie alle Rechnungen zu der Anlage ein.


2. Beitragsgestaltung


Gerecht ist es, den Beitrag auf Basis der Versicherungssumme festzulegen. Wenn man den Beitrag pro Kilowatt (kW) Leistung errechnet, würden sich sinkende Modulpreise nicht auf den Beitrag auswirken. Denn die Anlagen sind meistens zum Neuwert versichert. Das heißt: Wenn die Anlage in diesem Jahr einen Totalschaden erleidet, wird nicht unbedingt die Versicherungssumme ersetzt, sondern der Wert einer neuen Anlage in diesem Jahr. Dieser Wert ist im Jahr 2009 wesentlich niedriger als im Jahr 2008. Übliche Beitragssätze pro Jahr liegen bei einer 30 kW-Anlage zwischen 0,13 und 0,16 % der Investitionssumme.


Tipp: Schließen Sie keine Versicherung ab, bei der der Beitrag von der elektrischen Leistung abgeleitet wird! Bei sinkenden Modulpreisen kann außerdem in Absprache mit der Bank eine Anpassung des Beitragssatzes sinnvoll sein.


3. Selbstbehalt


Die meisten Versicherungskonzepte sehen einen Selbstbehalt vor. Gängig sind 150 oder 300 Euro je Schadensfall. Für kleinere Anlagen können 100 oder 150 Euro vernünftig sein. Vorsicht beim Ertragsausfall: Nicht selten werden fünf oder sieben Tage Selbstbehalt vereinbart. Bei größeren Anlagen macht die Vergütung pro Tag aber einige tausend Euro aus. Daher sollte der Selbstbehalt bei größeren Anlagen nicht über zwei Tage hinausgehen. Tipp: Mit einem Selbstbehalt können Sie den Versicherungsbeitrag reduzieren. Bei mittleren und großen Anlagen können 500 bis 3 000 Euro Selbstbehalt sinnvoll sein.


4. Ertragsausfall


Neben dem reinen Sachschaden werden auch die Ertragsausfälle übernommen. Das übliche System ist die zwei Euro/ein Euro-Regelung: Im Sommer werden zwei Euro je Kilowatt (kW) Leistung und Tag ersetzt für den Teil der Anlage, der ausgefallen ist, im Winter 1 Euro. Es gibt auch exotische Regelungen, bei denen die Versicherung für jeden Monat im Jahr einen anderen Betrag im Ertragsausfallfall ersetzen.


Tipp: Folgendes System hat sich bewährt: Bis zur Anlagengröße von 100 kWp werden unabhängig von der Jahreszeit 2,50 pro Tag ersetzt, bei Anlagen über 100 kW die 1€/2€-Regelung.


5. Haftzeit


Die Haftzeit ist die Zeit, in der der Versicherer den Ertragsausfall im Schadensfall zahlt. Die meisten Versicherungskonzepte sehen Haftzeiten von drei Monaten vor. Das kann für eine 3 kWp-Anlage noch ausreichen. Aber schon für mittlere Anlagengrößen ist das viel zu wenig. Die Mindestzeit sollte dagegen 6 Monate sein. Grund: Bei größeren Anlagen dauert es, bis die Komponenten und ein Installateur verfügbar sind und die Anlage installiert ist.


Tipp: Um die Anlage gegen einen Totalschaden zu schützen, sollte die Haftzeit 12 Monate betragen.


6. Aufräum- und Entsorgungskosten


Im Schadensfall können zusätzliche Kosten entstehen, wie Mauer- und Stemm­arbeiten, Aufräum- und Entsorgungskosten oder Bewegungs- und Schutzposten, z. B. zum Zwischenlagern einer Anlage bei einer nötigen Dachsanierung. In den gängigen Versicherungsverträgen sind häufig 2 500 bis 5 000 Euro je Position als Versicherungssumme aufgeführt. Doch zeigen Praxisfälle, dass Kosten von über 60 000 € und mehr möglich sind. Tipp: Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckung von Folgeschäden. Sie sollten mit bis zu 25 000 € mitversichert sein.


7. Konstruktive Mängel


Nicht selten lassen sich Schäden wie Schneebruchschäden auf konstruktive Mängel zurückführen. In einigen Fällen haben die Installateure beispielsweise nur die Hälfte der notwendigen Dachhaken verbaut oder Dachhaken minderer Qualität eingesetzt, die gar nicht den Schneebruchzonen entsprachen. In der Vergangenheit haben sich Versicherer immer geweigert, Schäden aufgrund konstruktiver Mängel zu zahlen. Doch das ist nicht zulässig. Denn der Vertrag wird über den Anlagenbetreiber abgeschlossen, der kein Statiker ist.


Tipp: Abhilfe könnte die neue DIN 1055 für Winddruck- und Schneebruchlasten schaffen. Die Versicherung hätte damit ein objektives Kriterium und könnte verlangen, dass die Norm eingehalten werden muss. Es ist nicht auszuschließen, dass die DIN-Norm in die Versicherungsauflagen Einzug hält.


8. Technologiefortschritt


Identische Komponenten können nach einem Schaden unter Umständen nicht mehr zu liefern sein. Das trifft vor allem bei den Modulen zu. Sind nur noch Module mit höheren Leistungen oder anderen Abmessungen verfügbar, können dadurch Kosten entstehen, die über den ursprünglichen Anschaffungskosten liegen.


Tipp: Um solche Kostensteigerungen oder den Mehraufwand bei der Reparatur aufzufangen, sollten die Policen den Technologiefortschritt berücksichtigen, also eine Vorsorgeversicherung für diese Fälle beinhalten.


9. Zusatzforderungen


Es gibt mittlerweile Versicherungsgesellschaften, die Photovoltaikanlagen nur mit Blitzschutzanlagen versichern. Dabei ist zu beachten, dass eine Blitzschutzanlage unter Umständen die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage in Frage stellt. Auch kommen Blitzschäden nicht so häufig vor, dass diese Auflage gerechtfertigt wäre. Genauso gibt es vereinzelt die Auflage, zum Diebstahlschutz statt Maschendraht nur noch teure Stahlgitterzäune in Industriequalität zu verwenden. Das ist sehr kritisch zu sehen, denn auch diese werden durchgeschnitten, kosten aber sehr viel mehr Geld. Ein Maschendraht mit Übersteigsicherung und einer elektronischen Sicherung ist besser und preisgünstiger. Denn nur mit elektronischer Sicherung erreichen Sie die Weiterleitung des Schadens an einen Wach- und Schließdienst.


Allerdings tauchen diese Auflagen oder Ausschlusskataloge in Kurzangeboten nicht auf, die Sie von der Versicherung erhalten. Stattdessen sind sie in den kleingedruckten Versicherungsbedingungen enthalten, die Sie mit dem Angebot zusammen erhalten.


Tipp: Prüfen Sie, inwieweit zusätzliche Auflagen mit dem Versicherungsvertrag verbunden sind und ob die Versicherung eventuell bestimmte Gefahren ausschließt.


10. Haftpflicht


Bei der Haftpflichtversicherung geht es immer um Schäden, die Dritten zugefügt werden. Photovoltaikanlagen sind nicht automatisch in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Man muss darüber mit dem Versicherer sprechen. Bei Anlagen auf gemieteten oder gepachteten Dächern sowie bei Groß- und Freiflächenanlagen ist es notwendig, eine separate Betreiberhaftpflichtversicherung abzuschließen. Darüber ist das Bauherrnhaftpflichtrisiko ohne zusätzliche Kosten mitversichert. Und es gibt noch ein weiteres Risiko: Nach der Niederspannungsanschlussverordnung von 1976 kann der Energieversorger Ansprüche geltend machen, wenn die Anlage Leitungsstörungen verursacht. Dieser Schaden ware auch nicht über eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.


Tipp: Schließen Sie die Haftpflichtversicherung mit Beginn der Montagearbeiten ab und nicht erst bei Inbetriebnahme der Anlage. Damit sind Sie auch schon während der Bauzeit geschützt.


11. Montageversicherung


Diese Allgefahrenversicherung beginnt mit dem Abstellen der Komponenten auf der Baustelle und endet mit der Inbetriebnahme der Anlage. Sie ist sinnvoll, weil sie Schäden an Ihrer Anlage wie Diebstahl oder Wetterschäden abdeckt. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Installateurs deckt dagegen nur die Schäden an Dritten ab.


Tipp: Gerade bei größeren Anlagen mit längerer Bauzeit ist diese Versicherung wichtig.

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