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Strom vom Dach: Jetzt sind 55 Euro Gewinn pro m2 drin!

Lesezeit: 6 Minuten

Kenner der Solarbranche meinen: Der Durchbruch für Photovoltaik ist geschafft! Denn seit dem 1.1.2004 gelten für Strom aus der Sonne neue, um bis zu 1Cent höhere Einspeisetarife (siehe Übersicht 1). Möglich wurde das mit dem Photovoltaik-Vorschaltgesetz, das im Dezember 2003 in Kraft getreten ist. Vorschaltgesetz deshalb, weil die Vergütungssätze von Photovoltaik eigentlich getopEEG) erhöht werden sollten. Doch die Nachfrage nach Solarstromanlagen war ab Mitte 2003 massiv zurückgegangen, weil die bis dahin gezahlte Investitionsförderung, das 100 000-Dächer-Solarstromprogramm, ausgelaufen war. Die Tarife wurden daher jetzt z. T. deutlich angehoben, um damit den Wegfall der Investitionsförderung auszugleichen und die Nachfrage erneut zu beleben. Neu: Größenstaffel In dem Vorschaltgesetz neu enthalten sind: eine Staffelung nach Größe (bis 30 kW, 100 kW und darüber), eine erhöhte Vergütung für Freiflächenanlagen, ein besonderer Zuschlag für Fassadenanlagen. Die Grundvergütung für alle Anlagen beträgt dabei 45,7 Cent je kWh. Das ist der Tarif, der im Jahr 2003 ausgezahlt wurde. Anlagen bis 30 kW, die auf einem Dach angebracht sind, erhalten dazu einen Zu-57,4 Cent, siehe Übersicht 1), Anlagen über 30 kW Leistung 8,9 Cent mehr (insgesamt 54,6 Cent) und über 100 kW Leistung 8,3 Cent. Zu beachten dabei: Größere Anlagen erhalten jeweils den vollen Zuschlag bis Erreichen der nächsten Staffel. Für eine 120 kW-Anlage muss also der Energieversorger den über die ersten 30 kW Anlagenleistung eingespeisten Strom mit 57,4 Cent, für den Strom über die verbleibendenden 70 kW mit 54,6 und für 20 kW mit 54 Cent vergüten. Der Mischtarif wird dann prozentual je nach Anteil der einzelnen Klassen berechnet. Wie die Praxis zeigt, ist bei der Berechnung des Tarifes die Leistung der Wechselrichter ausschlaggebend. Denn sie entscheidet darüber, wie viel Strom ins Netz eingespeist wird. Bislang wurde wegen des einheitlichen Tarifes die Leistung der Module herangezogen. Ein Beispiel aus der Praxis: In einer Anlage wurden 168 Module mit je 165 Watt Nennleistung installiert. Sie hätten eine theoretische Leistung von 27,72 kWp. Bei der Anlage wurden 4 Wechselrichter mit je 5,5 kW angeschlossen. Die tatsächliche Leistung der Anlage wird also mit 22 kWeiangegeben. Das macht nicht nur aus Sicht der Stromeinspeisung Sinn: Die Modulnennleistung ist bei Standardbedingungen von 25 °C Modultemperatur und 1 kW/m2 Einstrahlintensität gemessen. Diese Werte werden in der Praxis jedoch nur sehr selten erreicht. Für die Landwirtschaft eher theoretischer Natur ist der Zuschlag für Fassadenanlagen von 5 Cent/kWh. Denn diese Anlagen dürften überwiegend bei Neubauten in Frage kommen, da sie laut EEG einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bilden müssen. Auflagen für Freiflächenanlagen Anders bei ebenerdig gebauten Photovoltaikanlagen, so genannten Freiflächenanlagen: Sie sind finanziell besser gestellt als zunächst im Referentenentwurf zu erwarten war. Allerdings gelten für diesen Anlagentyp ab dem 1.7.2004 verschärfte Auflagen. So dürfen sie nur auf Flächen errichtet werden, für die ein Bebauungsplan besteht und die bereitsökologisch sensible Flächen bebaut werden. Außerdem soll so die Gemeinde ähnlich wie bei der Windenergienutzung Einfluss auf die zu bebauende Fläche nehmen können. Der Einspeisetarif wird für 20 volle Jahre plus die Monate im Anschlussjahr gezahlt. Wer also Anfang des Jahres anschließt, kann mit 21 Jahren garantierter Abnahme rechnen. Der jährliche Mindestvergütungssatz bei Neuanschluss einer Anlage wird um 5% vom Vorjahreswert abgesenkt. Begründung: Die Kosten für Solarstrommodule sind nach Ansicht des Gesetzgebers auf Grund der seit dem Jahr 2000 langsam einsetzenden Massenproduktion ebenfalls um 5% jährlich gesunken. 1 m2 Dachfläche reicht für 0,12 kW Wie sieht unter den jetzigen Bedingungen die Wirtschaftlichkeit für Photovoltaik aus? Pro Quadratmeter Dachfläche kann man mit etwa 0,12 kW rechnen. Bei 800 kWh Stromertrag pro kWp und einem Einspeisetarif von 57,4 Cent pro kWh errechnet sich daraus ein Schätzwert von 55 E pro m2. In Übersicht 2 ist eine Beispielskalkulation dargestellt. Die darin befindlichen Zahlen beruhen auf derzeit in der Praxis gängigen Preisen. Die Einheit kWp (p = peak) bedeutet dabei die Anschlussleistung, die maximal erreicht werden kann. In der Übersicht ist von zwei Regionen mit unterschiedlicher Einstrahlintensität ausgegangen. Tendenziell werden die 750 kWh/kWp in Norddeutschland erreicht, Werte um 900 eher in Süddeutschland. Wie hoch die Einstrahlintensität in der jeweiligen Region ist, lässt sich beim Deutschen Wetterdienst erfragen. Die hier angenommen Investitionskosten von 4 000 bzw. 4 300 E/kWp sollen nur Richtwerte sein. In dieser Spanne liegen derzeit angebotene Anlagen incl. Montage. Bei den immer häufiger angebotenen Schnellmontagesystemen lasauch schon etwas niedrigere Preise aushandeln, wie Praktiker berichten. In den Investitions- und Wartungskosten ist auch eine entsprechende Versicherung der Module enthalten. Denn nicht alle Risiken werden durch eine herkömmliche Gebäudeversicherung abgedeckt. Solarberater empfehlen daher den Abschluss spezieller Solarversicherungen, die auch Vandalismus, Diebstahl, Sturmschäden und Ertragsausfall einbeziehen. Lage und Investitionskosten bestimmen die Rendite Die Beispielskalkulation zeigt, wie stark die Wirtschaftlichkeit von der Sonneneinstrahlung und den Investitionskosten beeinflusst wird. Bei einem Stromertrag von 900 kWp und Investitionskosten von 4 000 E/kWp ist damit ein jährlicher Überschuss von fast 5 000 E möglich. An der hier angenommenen Grenze von 30 kWp sollte nur wegen des höheren Tarifes in der Praxis nicht starr festgehalten werden, raten Berater. Denn wenn das Dach größer ist, lohnt es sich, die gesamte Fläche auszunutzen, da damit die Installationskosten für Gerüstbau, Verkabelung usw. gemessen an der installierten Leistung sinken. Insgesamt bewertet die Branche die neuen Tarife sehr positiv. So ist gerade in Süddeutschland die Nachfrage nach Solarstromanlagen im Januar 2004 stark angestiegen, wie viele Installationsbetriebe melden. Das gestiegene Interesse stößt aber nicht überall auf ein positives Echo. Regional sehr unterschiedlich verhalten sich z. B. die Stromversorger. Wie Solarberater aus einzelnen Regionen berichten, wird dabei immer wieder versucht, dem Betreiber Gebühren über die Auskunft zur Netzleistung oder sogar einen teuren Netzausbau in Rechnung zu stellen. In einem Fall sollte der Landwirt sogareinen zweiten Zähler installieren, um damit die Strommenge der zweiten Vergütungsstufe ab 30 kW nachzuweisen. Für solche Fälle raten Praktiker, sich den nötigen Rechtsbeistand zu besorgen. Auskünfte gibt u. a. der SolarenergieFörderverein (www.sfv.de, Tel.: 0241/511616). Fazit Mit dem Vorschaltgesetz haben sich die Einspeisevergütungen für Solarstrom kräftig erhöht. Immer mehr Landwirte rechnen sich daher eine Rendite vom Dach aus. Bei einer 30 kW-Anlage ist unter günstigen Voraussetzungen ein Gewinn zwischen 4 000 und 5 000 E pro Jahr möglich. Wie die Praxis zeigt, lassen sich jetzt damit auch Dächer, die von der Neigung oder Ausrichtung nicht optimal sind, für die Stromproduktion nutzen. Hinrich Neuman

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