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Tipps vom Versicherungsexperten

Lesezeit: 2 Minuten

„Wenn Photovoltaikanlagen brennen, geht der Brand in der Regel nicht von der PV-Anlage, sondern eher vom Gebäude oder technischen Anlagen aus, die sich im Gebäude befinden“, lautet die Erfahrung von Heinz Liesenberg, Versicherungsmakler für Erneuerbare Energien aus Altrip (Rheinland-Pfalz).


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Brennen Photovoltaikanlagen, kann man von einem Totalschaden ausgehen. „Denn nach wie vor lassen die Feuerwehren die Anlagen kontrolliert abbrennen, weil sie nicht spannungsfrei geschaltet werden können“, erklärt er.


Allerdings sind Brände relativ selten: Bei einem versicherten Bestand von 25 000 Anlagen hat Liesenberg erst drei Brandschäden erlebt, davon allerdings zwei bei landwirtschaftlichen Gebäuden. In allen drei Fällen lagen die Brandursachen nicht bei der Solaranlage.


Die Versicherer sehen in bestimmten Betriebsarten ein höheres Feuerrisiko. So verlangen einige Gesellschaften bei Geflügelzuchtbetrieben eine etwa 20-mal höhere Feuerprämie als bei einem Wohngebäude. Es gibt auch Unternehmen, die wegen schlechter Erfahrung keine Solarstromanlagen mehr auf landwirtschaftlichen Gebäuden, Geflügelzuchtbetrieben oder Sägewerken versichern, oder zumindest das Feuerrisiko ausschließen.


Liesenberg rät außerdem zum Abschluss einer Allgefahren-Versicherung. Denn herkömmliche Gebäudeversicherungen schließen zwar Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ein, wenn die Solarstromanlage in die Versicherung mit aufgenommen wurde. Aber sie zahlen im Schadensfall keinen Ertragsausfall. „Daher ist es wichtig, sich genau über die abgedeckten Risiken, Prämien und Deckungssummen der einzelnen Versicherungen zu informieren. Ein reiner Preisvergleich reicht nicht aus.“

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