Das Landgericht Itzehoe (Schleswig-Holstein) hat Anfang Oktober einen Landwirt zur Rückzahlung von ca. 770 000 € Einspeisevergütung verurteilt (LG Itzehoe, Urteil vom 1.10.2015, 6 O 122/15). Er soll seine Photovoltaikanlage zu spät bei der Bundesnetzagentur angemeldet und daher zwischen Inbetriebnahme und Anmeldung keinen oder nur einen stark reduzierten Anspruch auf die EEG-Vergütung gehabt haben (siehe top agrar 9/2015). In Schleswig-Holstein will die SH Netz AG als zuständiger Netzbetreiber in etwa 1 600 Verfahren Landwirte in Regress nehmen. „Das Landgericht hat im Wesentlichen die Argumentation des Netzbetreibers übernommen“, sagt Rechtsanwalt Jens-Ulrich Kannieß aus Meldorf, der den Betreiber vertritt. Maßgeblich sei allein das Versäumnis des Anlagenbetreibers. Kannieß: „Aller Voraussicht nach werden wir gegen das Urteil Berufung einlegen.“ Auch an den drei anderen Landgerichten sind jetzt derartige Verfahren zu erwarten.
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