Stromversorger rechnen Erneuerbare-Energien-Anlagen nicht immer korrekt ab. Dadurch entstehen Betreibern Verluste in bis zu sechsstelliger Höhe. Das hat die Unternehmensberatung Backmann & Domröse aus Hannover festgestellt. „Die Abrechnungen sind oft kompliziert und kaum nachvollziehbar“, berichtet Berater Michael Wolter, der die Abrechnungen von Biogasanlagen regelmäßig überprüft. Dazu gehört z. B. eine falsche Berechnung der Höchstbemessungsleistung, die neuerdings für alle Biogasanlagen ausschlaggebend für die Berechnung der Einspeisevergütung ist. In einem Fall hatte das Energieversorgungsunternehmen (EVU) die beiden Blockheizkraftwerke einer Anlage vertauscht und deren Leistung falsch berechnet. Folge: Die Biogasanlage hat 95 % der bisher höchsten Leistung als Höchstbemessungsleistung ausgezahlt bekommen, obwohl ihr eigentlich 98 % zugestanden hätte. Andere Versorger haben pauschal 95 % als Höchstbemessungsleistung angenommen. „Da hätten sich die Betreiber melden sollen, wenn die Leistung höher gewesen wäre. Aber das hat keiner gewusst“, berichtet Wolter.
Bei einer anderen Anlage hat das EVU drei Monate lang den Bonus für Kraft-Wärme-Kopplung nicht ausgezahlt. Die Schuld lag hier beim Umweltgutachter: Er hatte eine falsche Anlagennummer auf seinem Gutachten angegeben. „Eine regelmäßige Kontrolle der Abrechnung bringt Betreibern im Jahr genauso viel wie so manche Effizienzmaßnahme“, fasst Wolter zusammen.